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Dienstag, 6. März 2012

Seltsame Wege der Nostalgie? Kontinuitäten und Neubelebung der Rassenhygiene-Ideologie in Deutschland Ost und West


"In diesem Gebäude befand sich von 1927 bis 1945 das Kaiser-Wilhelm-Institut
 für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik.
Die Direktoren Eugen Fischer (1927 – 1942) und Otmar von Verschuer (1942 – 1945) lieferten mit ihren Mitarbeitern wissenschaftliche Begründungen für die menschenverachtende Rassen- und Geburtenpolitik des NS-Staates.
Als Ausbilder von SS-Ärzten und Erbgesundheitsrichtern, durch Gutachten für Abstammungsnachweise und Zwangssterilisationen leisteten sie
 einen aktiven Beitrag zu Selektion und Mord.
Die vom Reichsforschungsamt bewilligten und von der Deutschen Forschungsgemein-
schaft finanzierten Zwillingsforschungen des Schülers und
persönlichen Mitarbeiters von Verschuer Josef Mengele im KZ Auschwitz
wurden in diesem Gebäude geplant und durch Untersuchungen
an Organen selektierter und ermordeter Häftlinge unterstützt.
Diese Verbrechen blieben ungesühnt.
Von Verschuer war Professor für Genetik bis 1965 in Münster.
Wissenschaftler haben Inhalt und Folgen ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu verantworten.“

Text einer Gedenktafel am heutigen Otto-Suhr-Institut, Freie Universität Berlin


Volkmar Weiss ist ein maßgeblicher Ideengeber für die „Thesen“ Thilo Sarrazins (mehr Info dazu mit Stichwortsuche „Volkmar Weiss“ auf diesem Blog). In einem von Volkmar Weiss empfohlenen Artikel  auf „Achse des Guten“ lobt Uli Kulke die mutmaßliche Unterstützung des DDR-Funktionär Erich Correns bei der Wiederbelebung eugenisch-rassenhygienischer  Forschungstraditionen im Honecker-Staat. Als Sohn des Genetikers Carl Correns sei Erich Correns einer von denen gewesen, die verstanden, worum es ging. Einflussreiche Persönlichkeiten wie er hätten letzlich ermöglicht, dass Weiss in der DDR die Möglichkeit zu seinen „genetischen“ Forschungen bekam.
http://knol.google.com/k/der-iq-der-v%C3%B6lker-laut-pisa-studien mit Hinweis auf
Ulli Kulke: Was in der DDR hinter den Kulissen in der Intelligenz-Foschung ablief;
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/erbliche_intelligenz_in_der_ddr_teil_2/


Auf der Suche nach mehr Information über Erich Correns Vater Carl Correns stieß ich auf eine interessante Arbeit (Dissertation), mit Einzelheiten auch über die Frühzeit der „Rassenhygiene“-Bewegung in Deutschland. Carl Correns war Mitglied in einem 1920 gegründeten „Beirat für Rassenhygiene“ des in der Weimarer Republik neu geschaffenen „Ministeriums für Volkswohlfahrt“. (Sein Zusammenwirken mit Eugen Fischer und anderen, um die Gründung des „Kaiser-Wilhelm-Institutes für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik“ zu erreichen, wurde an anderer Stelle auf diesem Blog bereits erwähnt.)


Auszug aus Wewe +hii 1'd kwa umma Tendua


Anahid S. Rickman: "Rassenpflege im völkischen Staat", Vom Verhältnis der Rassenhygiene zur nationalsozialistischen Politik. Dissertation Bonn 2002; hss.ulb.uni-bonn.de/2002/0091/0091.pdf

(Hervorhebungen in Fettdruck von mir)

„ Das zunehmend stärkere Werben der rassenhygienischen Bewegung um akademischen und politischen Einfluss erforderte eine weitgehende Anpassung an die politischen und administrativen Rahmenbedingungen der Weimarer Republik. ... In diesem Zusammenhang ist auch die 1919 von der Preußischen Landesregierung vorgenommene Gründung eines Ministeriums für Volkswohlfahrt zu verstehen.  ... Bezeichnend für die pro-rassenhygienische Einstellung des Wohlfahrtsministeriums ist die Bildung eines dem Ministerium angegliederten „Beirats für Rassenhygiene“ im Mai 1920. Unter Vorsitz des schon im Kaiserreich bevölkerungspolitisch aktiven Medizinalbeamten im Preußischen Innenministerium Otto Krohne und des Ministerialdirektors des Preußischen Landesgesundheitsrates Adolf Gottstein wurden zwölf bekannte Wissenschaftler, neben den Genetikern Erwin Baur und Carl Correns auch die Rassenhygieniker Fritz Lenz, Alfred Grotjahn und Emil Abderhalden, als Mitglieder in den „Beirat“ berufen.  ... Volkswohlfahrtsminister Heinrich Hirtsiefer (Zentrum), während seiner Amtszeit von 1921 bis 1930 ein Protagonist rassenhygienisch geprägter Wohlfahrtsprogramme, etablierte den „Beirat“ 1922 als „Ausschuss für Rassenhygiene und Bevölkerungswesen“ unter Leitung Gottsteins im Preußischen Landesgesundheitsrat.  Im Februar 1922 wurden hier Beschlüsse zur Förderung rassenhygienischen Unterrichts und rassenhygienischer Forschungsanstalten verabschiedet, auf denen auch die Gründung des „Kaiser-Wilhelm-Institutes für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik“ (im folgenden „Kaiser-Wilhelm-Institut“) im Jahr 1927 basierte. Die Unterstützung der Rassenhygiene durch die Preußische Medizinalverwaltung beschränkte sich jedoch nicht nur auf ideelle Zustimmung oder die Rezeption rassenhygienischer Forderungen, sondern bestand auch in finanziellen Zuwendungen. Zeitgleich mit der Ernennung Otto Krohnes zum Vorsitzenden der 1907 von Alfred Ploetz, dem „Vater der deutschen Rassenhygiene“, gegründeten „Gesellschaft für Rassenhygiene“ wurden ab 1922 jährliche Beiträge an die „Gesellschaft“ abgeführt. ... Ein dem Preußischen ähnlicher Gesundheitsrat unter Führung einer radikalen rassenhygienischen Lobby existierte auch in Sachsen. ...


Mitte der 20er Jahre setzte eine rassenhygienische Volksaufklärung von außerordentlicher Breitenwirkung ein. ... In einer breiten Öffentlichkeit begann die Erörterung der Sterilisation als „fürsorgerischer“ Maßnahme, es konkretisierte sich die schon von Wilhelm Schallmayer, einem Rassenhygieniker der ersten Stunde, aufgestellte Forderung nach einer „erbbiologischen Bestandsaufnahme“ der Bevölkerung ...


Bereits im Januar 1923 hatten Repräsentanten des Reichsfinanzministeriums, des Reichsgesundheitsamtes sowie des Preußischen Wohlfahrts-, des Wissenschafts- und des Finanzministeriums die Errichtung eines „Kaiser-Wilhelm-Institutes für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik“ in Berlin beschlossen. Hier sollte ein Zentrum zur Koordination reichsweiter Forschung entstehen und gleichzeitig zur wissenschaftlichen Fundierung einer entsprechend ausgerichteten Sozialpolitik geschaffen werden. Rechtzeitig zum V. Internationalen Kongress für Vererbungsforschung konnte das „Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik“ im September 1927 eröffnet werden.

Eugen Fischer befasste sich in der ihm unterstellten Abteilung für „Anthropologie“ mit der Blutgruppenforschung und der „Einteilung des Menschengeschlechts in verschiedene Rassen, deren Verbreitung über die Erde sowie mit ihrer physischen und psychischen Beschreibung“. In der Abteilung „menschliche Erblehre“ forschte Otmar von Verschuer an Zwillingen über die  Bedeutung der Erbanlagen für menschliche Eigenschaften und über Rassenkreuzungen. ...

Von Verschuers Zwillingsforschungen – er untersuchte 700 Zwillingspaare auf die Vererbung geistiger Eigenschaften – wurden vom Reichsinnenministerium, dem preußischen Ministerium für Volkswohlfahrt und der Rockefeller Foundation finanziert. ...

Hermann Muckermann suchte, als Leiter der Abteilung „Eugenik“, nach den „Ursachen, die eine Veränderung des erblichen Anlagenbestandes eines Volkes hervorrufen“, und entwickelte „Maßnahmen, die aufgrund der Forschungen ergriffen werden müssen, um eine Verbesserung der erblichen Gesundheit und Kraft des Volkes zu erzielen“.  ...

Die Bemühungen um eine „erbbiologische Bestandsaufnahme“ der Bevölkerung konkretisierten sich in den 20er Jahren dahingehend, dass nun die Sammlung von empirischen Daten primär durch die Realisierung einer planvollen Sterilisationspraxis motiviert war.


Eine führende Rolle auf dem Gebiet der erbbiologischen Untersuchungen übernahm der Psychiater und überzeugte Rassenhygieniker Ernst Rüdin. ...  Mit dieser „empirischen Erbprognoseforschung“ strebte Rüdin den massenstatistisch zu erbringenden Nachweis an, dass „Schizophrenie“, „manisch-depressives Irresein“ und andere „Geisteskrankheiten“ zwangsläufig mit einer bestimmten Häufigkeitsrate in den folgenden Generationen auftreten würden. Durch den demografischen Beweis der Hypothese, Erbgänge psychischer Krankheiten seien grundsätzlich „dominant“ im Sinne der Mendelschen Gesetze, wäre als einzige in Frage kommende Therapie eine rassenhygienisch motivierte „Beseitigung der kranken Erbströme“ gerechtfertigt. Darüber hinaus ergänzte Rüdin seine solcherart betriebene psychiatrische Familienforschung durch Erhebungen in „auslesefreien“, also nicht gesiebten, Bevölkerungsanteilen, um ein „bevölkerungsbiologisches Gesamtkataster“ zu erstellen, das die Gesellschaft in „Minderwertige“ – „Erbkranke“ und „Belastete“ –, in „Durchschnittsmenschen“ und in eine „hochwertige Bevölkerung“ aufteilte.


Rüdins Projekt kann als der bedeutsamste Ansatz einer „Katalogisierung“ der Bevölkerung in der Weimarer Republik betrachtet werden. Seinem Beispiel folgend, gingen ab 1926/27 diverse bayerische Institutionen und Verwaltungen dazu über, ähnliche Karteien anzulegen. So gab beispielsweise die an der Straubinger Strafanstalt installierte „Kriminalbiologische Sammelstelle“ ihre Materialien zur wissenschaftlichen Aufarbeitung an die „Deutsche Forschungsanstalt für Psychiatrie“ weiter, wo sie von Rüdin und seinen Mitarbeitern genealogisch ausgewertet wurden. Die von der „Kriminalbiologischen Gesellschaft“ ins Leben gerufenen „Kriminalbiologischen Sammelstellen“ sollten dem Zweck dienen, den gesamten Strafvollzug „erbbiologisch“ zu erfassen. ...

Die Mitglieder der 1928 in Bayern und Sachsen gegründeten „Kriminalbiologischen Gesellschaft“ gingen von der damals weit verbreiteten Annahme aus, Kriminalität sei erblich bedingt.   .... Rainer Fetscher ... (gründete die) „Kriminalbiologische Kartei des Freistaats Sachsen“. Fetscher, außerordentlicher Professor am Pädagogischen Institut der Technischen Hochschule in Dresden und Autor zahlreicher Publikationen zur Rassenhygiene und zur eugenischen Eheberatung, begann 1927 im Auftrag des Sächsischen Justizministeriums mit der Anlegung einer „erbbiologischen Kartei“, die 1928 einen Bestand von 8.000 Stammbäumen und insgesamt 90.000 Personen umfasste. „Wir erfassen auf diese Weise im Laufe der Zeit die gesamten Kriminellen einer Population und werden später in der Lage sein“, so Fetscher, „aus der Kenntnis der Familien über ihre Nachkommen immerhin verwertbare Anhaltspunkte der Beurteilung zu liefern“ Fetscher betrachtete seine „Kartei der Asozialen“ jedoch erst als den Beginn einer „Inventarisierung“ der Bevölkerung. Die „nahen Beziehungen zwischen Kriminalität und geistiger Abartung“ führten ihn zu der Feststellung, „daß die Erfassung a l l e r psychisch Abgearteten nötig“ sei. Darüber hinaus bestehe das Bedürfnis nach „Katalogisierung“ insbesondere auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge: Fetschers „Kartei der Asozialen“ sollte der Wohlfahrtspflege für Nachweise der erblichen „Belastung“ der Familien von Angeklagten und Fürsorgezöglingen zur Verfügung stehen.


Für eine weiterreichende „Inventarisierung“ der nichtkriminellen Bevölkerung schlug Fetscher die Einrichtung „erbbiologischer Landesstellen“ nach dem Vorbild der „Kriminalbiologischen Sammelstellen“ vor. Diese sollten in Zusammenarbeit mit „Irrenanstalten, allen Stellen, die sich mit heilpädagogischen Aufgaben befassen, den Hilfsschulen, Psychopathen- und Epileptikeranstalten, Fürsorgeämtern [und] den privaten Wohlfahrtsorganisationen“ Daten sammeln, auf deren Basis man „spezielle ärztliche Maßnahmen“ erörtern könnte. Fetscher selbst setzte die von ihm aufgestellten Forderungen in die Tat um und ließ ab 1928 in seiner „Kriminalbiologischen Kartei“ Sachsens erfasste Personen – damals noch illegal –ohne deren Einwilligung sterilisieren.


Fetschers wie auch Rüdins Bemühungen um eine „erbbiologische Bestandsaufnahme“ der Bevölkerung bildeten die Vorläufer eines „Erfassungsfiebers“, das ab 1928/29 außerhalb des rassenhygienischen Zirkels in diversen halbstaatlichen Organisationen einsetzte. Seit 1929 engagierte sich der „Deutsche Verband für psychische Hygiene“ für eine erste „erbbiologische Bestandsaufnahme“ in Heil-und Pflegeanstalten sowie Arbeitshäusern und Fürsorgeheimen; im „Kaiser-Wilhelm-Institut“ begann man Ende der 20er Jahre mit „erbbiologischen“ Forschungen in ländlichen Regionen. Im gleichen Zeitraum entstanden ähnlich motivierte Privatinitiativen: Erwähnt sei hier nur der Hamburger Anthropologe Walter Scheidt, der bis 1932 250000 Menschen auf eine Begabungs- und Belastungsverteilung hin „katalogisierte“. Neben der Einführung der „Ehegesundheitszeugnisse“ bildete die Forderung nach einer Sterilisation „Minderwertiger“ – primär bezog man sich auf Insassen von Heil- und Pflegeanstalten – die zweite Stoßrichtung der Rassenhygieniker. In den frühen zwanziger Jahren, als „Ehegesundheitszeugnisse“ und eugenisch motivierte „Eheverbote“ auf politischer Ebene nicht durchsetzbar schienen, avancierte die Sterilisationsforderung zum zentralen Programmpunkt der Bewegung. Diese Entwicklung spiegelt zugleich die der Rassenhygiene immanente Radikalisierungstendenz wider: Die eugenische Eheberatung wurde zwar allgemein begrüßt, als rassenhygienisches „Instrument“ jedoch als zu „stumpf“ empfunden. Da ihre Inanspruchnahme auf Freiwilligkeit beruhe, verfehle man genau jene Bevölkerungsgruppen, deren „minderwertiges Erbgut ausgemerzt“ werden müsse. So bezweifelte Hermann Muckermann, „daß wir durch Eheberatung [den] erblich Belasteten bestimmen können, von Eheschließungen und Geschlechtsverkehr abzusehen. Durchweg sind diese Menschen so hemmungslos, daß sie doch nicht auf uns hören. Es dürfte wohl nur ein einziger Weg zum Ziel führen, das ist der Weg der Unfruchtbarmachung." ...


Schon 1903 sprach sich Ernst Rüdin auf dem in Bremen stattfindenden „Kongress gegen den Alkoholismus“ für Zwangsinternierung, gesetzliche Eheverbote und ergänzend für eine Sterilisation der Trinker im „Interesse der Rasse“ aus. Als Folge der durchweg ablehnenden Reaktionen auf Rüdins Vorschläge brachte man die Sterilisationsfrage von rassenhygienischer Seite nur noch mit Vorsicht auf die bevölkerungspolitische Agenda. ... Erst in den frühen zwanziger Jahren lässt sich innerhalb der rassenhygienischen Bewegung ein Umschwung bzw. eine „Rückbesinnung“ zur „ausmerzenden“ Sterilisationsforderung erkennen. In den Leitsätzen aus dem Jahr 1922 betonte man erstmals seit Bestehen der „Gesellschaft“, dass für „zwangsmäßige Unfruchtbarmachung geistig Minderwertiger und sonst Entarteter [...] bei uns die Zeit noch nicht gekommen zu sein [scheint]. Die Unfruchtbarmachung krankhaft Veranlagter auf eigenen Wunsch oder mit ihrer Zustimmung sollte alsbald gesetzlich geregelt werden.“


Die Entwicklung hin zu dieser extremsten Maßnahme negativer Rassenhygiene entstand jedoch nicht nur aus einer inneren Dynamik, forciert wurde sie zugleich durch die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krisen der Weimarer Republik. Durchgängig begründete man die Forderung nach Sterilisation mit der volkswirtschaftlichen Belastung des Staates durch „Minderwertige“ und die dadurch entstehenden Ausgaben für einen „unproduktiven Zweck“. Die öffentliche Finanznot lenkte das Augenmerk auf die hoch erscheinende Zahl der in Anstalten internierten Geisteskranken, Kriminellen und „Krüppel“. Dementsprechend resümierte der Psychiater Robert Gaupp in seinem aufsehenerregenden Referat auf der Jahresversammlung des „Deutschen Vereins für Psychiatrie“ 1925, die „Belastung des Deutschen Reiches durch die geistig und sittlich Minderwertigen aller Klassen“ sei „enorm und angesichts unserer Verarmung und unserer schwer ringenden Wirtschaft eine trostlose Belastung [...]. Auch wer sich frei von allem Kastengeist weiß, [...] muß doch angesichts der Summe von Not, Elend und Verbrechen, von geistigem Siechtum und antisozialer Verwilderung den lebhaften Wunsch empfinden, es möge alles getan werden, um dem schwer um seine Zukunft ringenden Volke den Weg zum Aufstieg zu erleichtern und die Last der Schädlinge abzunehmen.“ Die parallel verlaufende Infiltration des Wohlfahrtswesens mit rassenhygienischem Gedankengut wird an der Tatsache deutlich, dass selbst ein Großteil der im Wohlfahrtswesen Tätigen, aber auch der Ärzteschaft die Forderungen der Rassenhygieniker begrüßte und teilweise tatkräftig unterstützte.


Als herausragendes Beispiel dient der Zwickauer Amtsarzt Gerhard Boeters, der durch seine Aktivitäten die Sterilisationsdiskussion auf politischer Ebene ins Rollen brachte. Boeters, der sich im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit auch mit der Beratung und Unterbringung Geisteskranker zu befassen hatte, reichte 1923 beim Sächsischen Gesundheitsministerium einen Gesetzesentwurf ein, in dem er in neun Punkten die Zwangssterilisation bei blind geborenen, taubstumm geborenen, „blödsinnigen“, epileptischen und geisteskranken Personen vor jeweils dem Volksschuleintritt oder einer Anstaltsentlassung forderte. ... Trotz ... (eines)  abschlägigen Bescheids unternahm Boeters im Oktober 1925 einen erneuten Versuch zur Legalisierung derartiger Indikationen. Diesen unter dem Schlagwort „Lex Zwickau“ Popularität erlangenden Gesetzesentwurf über „Die Verhütung unwerten Lebens durch operative Maßnahmen“ – Boeters sandte ihn direkt an den Reichstag – begründete er mit der stattfindenden „uferlosen Verseuchung unseres Volkes mit asozialen und antisozialen Elementen, mit halben, Viertel- und Achtelkräften“. Der Reichshaushaltsausschuss wie auch der Strafrechtsausschuss des Reichstages schlossen sich daraufhin der Sicht des Reichsgesundheitsamtes an, dass eine rassenhygienische Indikation für den Eingriff nicht ausreiche. ... Boeters ignorierte diese Tatsache und vertrat den Standpunkt, die freiwillige Sterilisation sei legitim. 1925 gab er bekannt, 63 freiwillige Sterilisationen an „Minderwertigen“ vorgenommen zu haben. ... Schon 1923 wurde Boeters infolge seiner fanatischen Propagandatätigkeit wegen des Verdachts auf eine geistige Erkrankung von seinem Amt als Bezirksarzt suspendiert. ...

Ungeachtet seiner inhaltlich umstrittenen Forderungen lenkte Boeters das öffentliche Augenmerk auf eine Problematik, die den Kern rassenhygienischer Überlegungen bildete. In der Forderung, die Fortpflanzung „Minderwertiger“ zu unterbinden, trafen sich die rassenhygienischen Vorstellungen mit denen Boeters’. In der Wahl der Mittel differierte man jedoch. ... Man befürchtete ..., dass „Boeters’ übers Ziel schießende Propaganda“ dem öffentlichen Ansehen der Rassenhygiene und ihren betont „gemäßigten“ Forderungen schaden könnte. Diese Ambivalenz tritt besonders in der Lenzschen Bewertung der Forderungen Boeters’ zutage: Zwar sei seine Tat „bahnbrechend“, doch schade man mit dem Eintreten für zwangsmäßige Sterilisation nur der guten Sache. ...


Die Endphase der Weimarer Republik mit den für sie charakteristischen politischen, wirtschaftlichen und finanzpolitischen Krisen stand aus bevölkerungspolitischer Sicht ganz im Zeichen der nun in breiten Kreisen an Popularität gewinnenden Rassenhygiene und ihrer Forderungen. Primär die nationalen Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise und die wirtschaftliche Belastung des Reiches durch den Versailler Vertrag bewirkten eine Radikalisierung der Atmosphäre im Bereich der Gesundheitsfürsorge und Wohlfahrtspflege, die sich verstärkt rassenhygienischen Kosteneinsparungsmodellen zuwandten. ...


(Zwar führt)... Georg Lilienthal schon für das Jahr 1923 antisemitische bzw. tendenziöse Äußerungen der Rassenhygieniker Fischer, Ploetz und Lenz an, diese lassen sich bei näherer Betrachtung als unwissenschaftliche, jedoch ausgewogene Zuschreibung von (positiven wie negativen) „Rasseeigenschaften“ kennzeichnen. ...  Lilienthal selbst stellte an anderer Stelle einen Sinneswandel unter Rassenhygienikern bzgl. dem Topos der „Rassenmischung“ erst ab 1933 fest. ... Ein weiteres Indiz für die nicht originär rassenanthropologische Ausrichtung der Rassenhygiene liegt in der Feststellung begründet, dass auch jüdische Mediziner bis Ende der Weimarer Republik als Vertreter der Rassenhygiene agierten, publizierten und in ihren Forderungen denen nichtjüdischer Rassenhygieniker in nichts nachstanden.

Anm. Blogger: Die internationale Eugenik-Bewegung hatte jedoch sehr wohl von Anfang an eine auch „rassenanthropologische“ Ausrichtung; siehe z.B. auf diesem Blog Stichworte „Namibia“, „Beddoe“, „Webb“. Nur war dieser Aspekt für die meisten Europäer zunächst „weit weg“, bezog sich auf „Neger“ und andere „Rassen“, die sich durch ihren Hautton von Menschen europäischer Abstammung unterschieden. Schon früh wurde die Vorstellung formuliert, dass Höher- und Minderwertigkeit sowohl mit „Klassen“- als auch mit „Rassen“-Zugehörigkeit verbunden sei (siehe z.B. Stichwort „Gobineau“). Das antisemitische Element war nicht durchgehend Teil der „Rassenhygiene“, verband sich damit aber schon lange vor 1933, auch im Zusammenhang mit dem eugenisch geprägten Anti-Bolschewismus (siehe z.B. Stichwort „von Kursell“). Der eugenisch „begründete“ Antisemitismus schöpfte aus dem pseudo-wissenschaftlichen, von Eugen Fischer mitgeprägten Mythos über dominante Übertragung der Eigenschaften des „minderwertigen“ Elternteils bei „Rassenkreuzung“ (siehe z.B. Stichworte „Rehoboth Bastards“,  „Eintropfenregel“).  

    
Die jahrzehntewährende Agitation der Rassenhygieniker trug, wie man innerhalb der Bewegung mit Genugtuung erkannte, auf Reichs- wie auf Landesebene Früchte. Im Dezember 1929 wurde ein dem Reichsinnenministerium und dem Reichsgesundheitsamt unterstehender „Reichsausschuss für Bevölkerungsfragen“ gebildet, mit dem man auf eine von Friedrich Burgdörfer, Abteilungsleiter im Statistischen Reichsamt, durchgeführte Untersuchung über die demografische und soziale Krise des Reiches reagierte. Auch der „Reichsausschuss“ war rassenhygienisch „unterwandert“: Zu seinen Mitgliedern zählte der Rassen- und Sozialhygieniker Alfred Grotjahn, der sich schon zu Weimarer Zeiten für eine Zwangssterilisation aus rassenhygienischer Indikation einsetzte, der ebenso extremen Positionen verhaftete Rassenhygieniker Ignaz Kaup und der o.g. Friedrich Burgdörfer, dessen Auslegung der Geburtenfrage ganz der rassenhygienischen Degenerationskonzeption entsprach. Ein erster, im Januar 1930 einberufener „Arbeitssausschuss zur Geburtenfrage“ sprach sich unter dem Einfluss des „Reichsbundes der Kinderreichen“ für rassenhygienisch gemäßigte, positive Maßnahmen aus. Der „Wille zum Kind“ und damit eine „Mehrung der Volkskraft“ sollte vorerst durch Steuererleichterungen und weitere finanzielle Vorteile für kinderreiche Familien geweckt werden. ...

„In der Erkenntnis, daß der Geburtenrückgang in der erbgesunden, familiär verantwortungsbewußten Bevölkerung sich besonders stark auswirkt und daß die Aufwendungen für Menschen mit erbbedingten, körperlichen oder geistigen Schäden schon jetzt eine für unsere Wirtschaftslage unertragbare Höhe erreicht haben“, beschloss man in der Sitzung (des preussischen Dtaatsrats) vom 20. Januar 1932, die Preußische Regierung zu ersuchen, den „anerkannten Lehren der Eugenik eine größere Verbreitung und Beachtung zu verschaffen“ und die Kosten der Pflege und Förderung „der geistig und körperlich Minderwertigen“ auf das Maß zu senken, „das von einem völlig verarmten Volke noch getragen werden kann“.


Ein weiteres Indiz positiver Resonanz zeigte sich in der zunehmenden Anerkennung der Rassenhygiene als Wissenschaft. Schon im Dezember 1927 war Eugen Fischer, Leiter des „Kaiser-Wilhelm-Institutes“, von der „Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft“ mit einem Projekt beauftragt worden, das die massenstatistischen Grundlagen für eine „volksbiologische Diagnose“ schaffen sollte. Im Februar 1928 unterbreitete Fischer der „Notgemeinschaft“ seinen Plan einer reichsweiten, anthropologischen Untersuchung des deutschen Volkes. Ziel war es, die „rassische Zusammensetzung“ der Nation durch umfassende Studien –Blutgruppenuntersuchungen, anthropologische Auswertung und „rassische Zuordnung“ anhand von Porträtaufnahmen – festzustellen und gleichzeitig  „degenerative“ Charakteristika zu eruieren. Ergänzt wurde die Studie Fischers durch Verschuers Forschungsprojekt über die Erbbedingtheit der „Armutskrankheit“ Tuberkulose und die kriminal- und erbbiologischen Erhebungen Rüdins an der „Deutschen Forschungsanstalt für Psychiatrie“, die 1924 in die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft übernommen worden war. ...

 (Dank der) finanziellen Unterstützung der Rockefeller Foundation, die ab 1929 im Rahmen eines vorgesehenen 5-Jahres-Plans jährlich 10.000 Reichsmark bereitstellte, konnten Fischer, Rüdin und von Verschuer im Januar 1930 erste Ergebnisse unter dem Titel „Rassenkundliche und erbpathologische Erhebungen am Deutschen Volk – Eine Gemeinschaftsarbeit“ veröffentlichen. ...


Die Umsetzung der Fischerschen Vorstellung eines nationalen anthropologischen „Beobachtungsnetzes“ in eine unter rassenhygienischen Gesichtspunkten angelegte, demografische Datenbank wurde insbesondere von staatlicher Seite mit großem Interesse verfolgt. Hier erkannte man vor allem den „kriminalbiologischen“ Wert der Erhebungen und die Möglichkeit, mittels rassenhygienischer Maßnahmen einer Ausbreitung der Kriminalität entgegenzuwirken: Diese Auffassung erklärt sich durch die damals – auch in wissenschaftlichen Kreisen – vorherrschende Annahme einer genetischen „Anlage“ zur Kriminalität. ...


(Die) ... Hauptversammlung der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ im September 1931 stand ganz im Zeichen der Namensgebung. Mit Blick auf die erwünschte Verschmelzung des „Bundes für Volksaufartung und Erbkunde“ mit der „Gesellschaft“ und die größere öffentliche Akzeptanz entschloss man sich mehrheitlich unter dem Vorsitz Fischers für eine Umbenennung in „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene (Eugenik)“. Gleichzeitig verabschiedete man eine neue Satzung, die den eugenischen Aspekt der Programmatik stärker betonte. Nun förderte man „wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiete der Erblehre und Eugenik“ und strebte statt einer „Hebung der Rasse“ die „eugenische Gestaltung von Familie und Volk“ an. ... Die Finanzknappheit des sozialen Sektors ließ die zweckmäßige Verteilung der Unterstützungsmittel zum Leitkriterium werden. Da trotz aller Einsparungen die zur Verfügung gestellten Mittel auch auf niedrigstem Niveau nicht ausreichten, wurden Überlegungen zur Klassifizierung und Beschränkung der großen Zahl der Hilfsbedürftigen angestellt. Nicht mehr die persönliche Hilfsbedürftigkeit stand im Zentrum, sondern die Effektivität des Mitteleinsatzes. Das der Rassenhygiene immanente antiindividualistische, organizistische Prinzip fand seinen Widerhall in der nun öffentlichen Bewertung des Einzelnen oder einzelner Gruppen hinsichtlich ihrer gegenwärtigen oder zukünftigen gesamtwirtschaftlichen Nützlichkeit.


In dem von den Rassenhygienikern aufgestellten zentralen Kriterium für den „Lebenswert“ eines Menschen, seine Arbeitsfähigkeit, erkannten nun auch staatliche Wohlfahrtsinstanzen die Chance zu einer „produktiven“ Verwendung von Sozialausgaben. Schon die Reichsgrundsätze vom 4. Dezember 1924 räumten die Möglichkeit ein, „bei Arbeitsscheu oder offenbar unwirtschaftlichem Verhalten“ Beschränkungen „auf das zur Fristung des Lebens Unerläßliche“ vorzunehmen. Neben das Recht auf Hilfe trat die Pflicht zur Leistung, zur Arbeit. Dementsprechend konzentrierte man sich staatlicherseits auf die vorrangige Unterstützung arbeitsfähiger Erwachsener, auf in Ausbildung stehende Jugendliche und Kinder, in denen man künftiges „Potential“ erblickte. Insbesondere die Soziale Fürsorge bildete in der finanziellen Notsituation die umstrittene Zielscheibe harscher rassenhygienischer Kritik. Angesichts der „unproduktiven Verwendung“ von öffentlichen Mitteln im sozialen Sektor forderten Rassenhygieniker die „eugenetische Neuorientierung unserer Wohlfahrtspflege“. „An Stelle einer volksfeindlichen unterschiedslosen Wohlfahrtspflege“, so der rassenhygienisch orientierte Leiter der evangelischen „Inneren Mission“ Hans Harmsen 1931, „wird eine differenzierte Fürsorgetreten müssen. Erhebliche soziale Aufwendungen dürfen überhaupt nur für solche Gruppen Fürsorgebedürftiger gemacht werden, die voraussichtlich wieder ihre volle Leistungsfähigkeit erlangen. Für die übrigen Hilfsbedürftigen ist dagegen die Wohlfahrtspflege auf das Maß einer menschenwürdigen Versorgung und Bewahrung zu begrenzen.“ ...

Die Sterilisation „Minderwertiger“ verhieß einerseits die Eindämmung der „lasterhaften Auswüchse“ der Sozialen Fürsorge und eröffnete darüber hinaus die Möglichkeit zu einer effektiveren Unterstützung derjenigen, die von gesellschaftlichem Wert zu sein versprachen. ...

Das Jahr 1932 markiert den Zeitpunkt, an dem die Sterilisationsfrage zum Gegenstand administrativer Planungen wurde und den Rahmen unverbindlicher Diskussionen verließ. Schon die im Januar unter Vorsitz von Konrad Adenauer verabschiedeten Beschlüsse des Preußischen Staatsrats zur „Förderung der Eugenik“ wurden in den Reihen der Rassenhygieniker als großer Erfolg gewertet. ...


Deutlicher noch als der Preußische Staatsrat setzte der erweiterte Ausschuss des Preußischen Landesgesundheitsrates mit einer Tagung zum Thema „Die Eugenik im Dienste der Volkswohlfahrt“ am 2. Juli 1932 sterilisationspolitische Akzente. ... Mit den Leitsätzen, die in enger inhaltlicher Übereinstimmung mit denen der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ standen, sprach sich der Preußische Landesgesundheitsrat für die Sterilisation, jedoch gegen eine Zwangssterilisation und gegen eine Sterilisation aus nichtmedizinischer und nichteugenischer Indikation aus. Lediglich die beiden teilnehmenden nationalsozialistischen Landtagsabgeordneten Conti (der spätere Reichsgesundheitsführer) und Diehl erachteten einen Verzicht auf die Einwilligung des zu Sterilisierenden als für selbstverständlich erforderlich, da andernfalls – so Conti – „die praktischen Erfolge einer solchen Maßnahme von vorne herein auf fast Null herabgeschraubt“ würden. Die „Leitsätze“ bildeten zugleich die Grundlage eines ebenfalls im Juli unter Leitung von Schopohl, Ostermann und Fischer erstellten „Entwurf(s) eines Sterilisierungsgesetzes mit Begründung“. § 1 des Gesetzesentwurfs nannte als vorgesehene Indikationen zur freiwilligen Sterilisation „erbliche Geisteskrankheit, erbliche Geistesschwäche, erbliche Epilepsie oder sonstige Erbkrankheiten“ und begründete dies mit der Gefährdung der Gesundheit und des Wertes des Nachwuchses durch die rückläufige Bevölkerungsbewegung und die „differenzielle Fortpflanzung“.


Noch vor der Auflösung des Preußischen Wohlfahrtministeriums durch Franz von Papen am 29. Oktober 1932, der mit seinem „Preußenschlag“ vom 20. Juli 1932 als „Reichskommissar für Preußen“ das Amt des Ministerpräsidenten übernommen hatte, war der Gesetzesentwurf dem Preußischen Innenministerium zugeleitet worden. Die parlamentarische Absicherung des Entwurfes blieb jedoch völlig ungelöst; selbst die im Dezember durch den kommissarischen Innenminister Franz Bracht in einem Rundschreiben an den Kommissar des Reiches und die übrigen Reichskommissare ausgedrückte Zustimmung zu dem geplanten Gesetz erwies sich im Zuge der NS-„Machtergreifung“ im Januar 1933 als gegenstandslos.

Nach einer Übergangsphase NS-interner Willensbildung lag der neuen Reichsregierung der Entwurf eines über die preußische Variante deutlich hinausgehenden Zwangssterilisationsgesetzes vor, das am 14. Juli 1933 als „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verabschiedet wurde. ...

Die nationalsozialistische Rassenideologie verwischte systematisch alle Grenzen zugunsten der einen Kategorie und des einen Topos, auf den alle weiteren Sujets der nationalsozialistischen Weltanschauung bezogen waren: der Rasse. Die Integrität des Grundwertes Rasse wurde als fraglos gegeben vorausgesetzt und als Dogma gekennzeichnet. Der völkische Staat hatte, so Hitler, „die Rasse in den allgemeinen Mittelpunkt des Lebens zu setzen. Er hat für ihre Reinerhaltung zu sorgen“. ... „Der Staat“, so definierte Hitler, „ist ein Mittel zum Zweck. Sein Zweck liegt in der Erhaltung und Förderung einer Gemeinschaft physisch und seelisch gleichartiger Lebewesen. Diese Erhaltung selber umfaßt erstlich den rassenmäßigen Bestand und gestattet dadurch die freie Entwicklung aller in dieser Rasse schlummernden Kräfte. “


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Die Eugenik/ Rassenhygiene war von Anfang an und nicht erst seit ihrer (von vielen ihrer Anhaenger begruessten und befoerderten) Vereinnahmung durch die Nazis von der "Rassenanthropologie" gepraegt. Dies ist auch aus der Satzung der „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“ zu ersehen:
"... im März 1910, kam es zur Verabschiedung der Satzung einer neugegründeten „Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene“, welche u.a. vorsah, dass die Mitglieder dieser Gesellschaft der weißen Rasse angehören mussten."











Judith Gissing, Quellenangabe: "Vgl. Satzungen der Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene, in: Stadtarchiv Bremen, Signatur 4, 21-609, zit. nach Weingart (wie Anm. 5), S. 205

Judith Gissing ging der Frage nach, "wie den rassenhygienischen Forderungen Hitlers im Bildungswesen des Dritten Reiches Rechnung getragen und das Schulfach Biologie dadurch als Instrumentarium politisch-ideologischer Indoktrination missbraucht wurde."
Bemerkenswert an dieser ansonsten gut recherchierten Arbeit ist die als Tatsache dargestellte Annahme, die deutsche Rassenhygiene habe sich unabhängig von Galtons Eugenik-Lehre entwickelt ("Obwohl sich die deutsche Rassenhygiene unabhängig von der durch Galton geprägten Eugenik entwickelte, wurden beide Termini in Deutschland zunächst synonym benutzt."). Diese Annahme ist durch die Galton-Biographie seines Mitarbeiters und "Apostels" Karl Pearson, der auch selbst fuer die Eugenik ueber Jahrzehnte hinweg "missionarisch" taetig war und z.B. 1932 aus der Hand Eugen Fischers einen Wissenschaftspreis entgegen nahm, leicht zu widerlegen (s. Stichwort "Pearson" auf diesem Blog.) - Bei dem angegebenen Link fehlt die Titelseite, so dass ich das Jahr der Fertigstellung dieser Arbeit nicht feststellen kann. Ich halte es aber fuer moeglich, dass die Universitaet Muenster - und andere Universitaeten, die ueberhaupt Lehrstoff zum Thema "Geschichte der Eugenik/ Rassenhygiene" anbieten -, den Irrtum, "Eugenik" im Sinne Galtons und die Ideologie der "Rassenhygiene" als Vorlaeufer zum "Rassenstaat" der Nazis haetten sich voneinander unabhaengig entwickelt, bis in die Gegenwart hinein mit verbreitet haben. 

Die "Explosion" der Zugangsmoeglichkeiten zu Originalquellen durch Internet-gestuetzte Recherche erleichtert es Wissenschaftlern und anderen Interessierten erst seit relativ kurzer Zeit, ein umfassenderes Bild von den fruehen Wechselwirkungen der internationalen Eugenik-Bewegung und der "Rassenhygiene"-Ideologie in Deutschland zu erlangen.



Ueber Rockefeller- (und andere) Foerderung fuer Forschung an der Schnittstelle zur eugenisch-rassenhygienischen Ideologie siehe auch
"Health, race, and German politics between national unification and Nazism, 1870-1945" von Paul Weindling, Cambridge University Press, 1993
http://books.google.com/books?id=9SlB2qcb0NIC&dq=correns+rockefeller&source=gbs_navlinks_s
(Siehe hier zum Thema Forschungsfoerderung auch Stichworte "Lehmann" und "Goldschmidt", Seite 431 - sowohl der voelkische, der Nazi-Ideologie nahe stehende Verleger Lehmann als auch der juedische Bankier Goldschmidt foerderten "rassenhygienisch" orientierte "Forschung" von Erwin Baur, spaeter Mitverfasser des "Baur-Fischer-Lenz", einem wichtigen pseudo-wissenschaftlichen Referenzwerk im "Rassenstaat" der Nazis.) 

Der Klappentext weist darauf hin, dass die Sicht auf die Urspruenge des Holocaust lange Zeit sehr verengt gewesen ist. Historiker, die sich mit dem deutschen Rassismus beschaeftigten, hatten ihre Analyse auf eine Handvoll voelkischer Rassenideologien beschraenkt und dabei die Wirkungen rassischer Ideen auf Lehren der Biologie, Medizin und des oeffentlichen Gesundheitswesens uebersehen...
"Until recently, historians of German racism have limited their analysis of the origins of the Holocaust to a handful of volkisch racial ideologies, overlooking the effects of racial ideas on biology, on the rapidly expanding medical profession and on public health services. Between 1870 and 1945,  German biology and medicine assumed important social aims of national reconstruction. Weindling charts the rapid increase in the numbers of scientifically educated doctors who sought to solve the nation's social ills (while establishing new career paths) in the fight against a declining birth rate and such diseases as VD, TB and alcoholism, which were stigmatized as racial poisons."


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"Rosen fuer den Staatsanwalt"
Ein Spielfilm von 1959, in dem es um das Fortbestehen einiger der alten Seilschaften geht.
http://www.youtube.com/watch?v=1tR1ol2Negw

Seltsam aber auch, was kurz nach Kriegsende bei westlichen Alliierten fuer normal gehalten wurde:

13.05.1945

Niederlande
;
Kriegsgefangenenlager Hembroug/Amsterdam, dt. Kriegsgericht unter Marinestabsrichter Wilhelm Köhn u. mit Lagerkommandant Fregattenkapitän Alexander Stein verurteilt im Namen des Deutschen Volkes die Deserteure Rainer Beck u. Bruno Dörfer zum Tode, die Verurteilten werden      am 13.5. mit geliehenen Waffen der das Lager bewachenden Kanadier von 8 dt. Soldaten erschossen (12.1997, nach mehr als 52 Jahren, hebt das LG Köln das Todesurteil auf: Als „Halbjude“ habe Beck die „Gefahr für sein Leben ... ausschließlich durch seine Flucht aus der Marine abwenden können“ –  ohne diese Entschuldigung wäre er zu Recht umgebracht worden?)

http://www.verfolgte-schueler.org/1945-1990.htm


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Traditionslinien?

Der Werner-Hahlweg-Preis
http://de.wikipedia.org/wiki/Werner-Hahlweg-Preis


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Kein Unrechtsbewusststein bei Mengeles akademischem Betreuer Otmar Freiherr von Verschuer; stattdessen Nachkriegskarriere. - Trug auch eine Tradition von medizinischen Experimenten mit vermeintlich Minderwertigen dazu bei?


(1906) If They Don’t Die, Compensate Them In Cigarettes

Harvard professor Dr. Richard Strong infects prisoners in the Philippines with
cholera to study the disease; 13 of them die. He compensates survivors with
cigars and cigarettes. During the Nuremberg Trials, Nazi doctors cite this study
to justify their own medical experiments (Greger, Sharav).

(1911) Is it Really That Wrong to Infect Healthy Kids with Syphilis?

Dr. Hideyo Noguchi of the Rockefeller Institute for Medical Research publishes
data on injecting an inactive syphilis preparation into the skin of 146 hospital
patients and normal children in an attempt to develop a skin test for syphilis.
Later, in 1913, several of these children’s parents sue Dr. Noguchi for
allegedly infecting their children with syphilis (“Reviews and Notes: History of
Medicine: Subjected to Science: Human Experimentation in America before the
Second World War”).


http://www.dailyunconstitutional.com/united-states-sponsored-evil-medical-experiments/



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Blut-und-Boden-Ideologe Walther Darré
bei einer Kundgebung in Goslar 1937
Bild: Bundesarchiv/
http://de.wikipedia.org/wiki/Walther_Darr%C3%A9

Bezug: Siehe Kommentar unten vom 9. Juli 2014

9 Kommentare:

  1. Vorbild:
    Die bürgerliche westfälische Familie Sarrazin im 19. Jahrhundert

    "Die bürgerliche westfälische Familie Sarrazin, der ich väterlicherseits entstamme, ist im 19. Jahrhundert stark gewachsen. Das nahezu einheitliche Muster der Familiengründung lässt sich anhand des Familienarchivs gut verfolgen: Die jungen Männer machten eine Ausbildung und erste berufliche Schritte, bis sie eine auskömmliche Anstellung hatten. Im Alter zwischen 27 und 32 hielten sie um die Hand einer Tochter aus gutem Hause an, also um ein Mädchen mit guter Erziehung und einer gewissen Mitgift. Die jungen Frauen waren mindestens 19, aber kaum älter als 25 Jahre. Dann kamen in rascher Folge vier bis sieben Kinder, und wenn die Frau Anfang bis Mitte 30 war, war die Phase der Familienbildung abgeschlossen. Scheidungen sind mir aus dem Familienarchiv nicht überliefert. Mütterlicherseits war das Muster bei meinen Vorfahren ähnlich, und es setzte sich fort bis zur Generation meiner Eltern.
    Im 19. Jahrhundert konnte keine Rede davon sein, dass die gebildeten Schichten unterdurchschnittlich fruchtbar waren, im Gegenteil: Ein erstaunlich großer Teil der Menschen heiratete gar nicht, weil er nicht die Mittel zur Gründung einer Familie hatte, und die Kindersterblichkeit unter den Armen war hoch. Wer heiratete, hatte allerdings umso mehr Kinder."

    Thilo Sarrazin, DSSA

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    1. Also:
      Wir brauchen mehr vom Typ Sarrazin, und weniger vom Typ der Armen, die im 19. Jahrhundert ueberhaupt nicht heiraten konnten - deshalb zurueck zu Familienverhaeltnissen wie im 19. Jahrhundert?

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  2. DDR-Kinder waren intelligenter (laut Volkmar Weiss)

    "In einer Hinsicht stand die DDR noch in der Tradition des 19. Jahrhunderts: Die Frauen bekamen früh Kinder, selbst die Studentinnen und späteren Akademikerinnen, und zwar großenteils noch während des Studiums. Das hatte sogar Vorteile, denn man erhielt eher eine Wohnung. Überdies gab es genügend Kitas und Krippenplätze, so dass man trotz Kindern studieren konnte. Das in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten bekannte Phänomen, dass Frauen mit hoher Bildung weniger Kinder bekommen, kannte man in der DDR nicht. Es »lohnte« sich dort aber auch nicht, Kinder zu bekommen und auf diese Weise durch Geldleistungen den Lebensstandard zu verbessern. Die Grundbedürfnisse waren für alle gedeckt, und kaufen konnte man nicht so viel. Darum gab es auch keine überdurchschnittliche Geburtenhäufigkeit in der Unterschicht.
    Die im Verhältnis zur alten Bundesrepublik höhere Fruchtbarkeit der Gebildeten und niedrigere Fruchtbarkeit der Unterschicht wirkten sich günstig auf die durchschnittliche Intelligenz in der DDR aus. Der Intelligenzforscher Volkmar Weiss schätzt den Durchschnitts-IQ der zuletzt in der DDR geborenen Kinder wegen der Zusammensetzung der Elternschaft auf 102, für die heute in Gesamtdeutschland Geborenen schätzt er wegen des hohen Unterschichtanteils die durchschnittliche Intelligenz auf 95 Punkte"

    Thilo Sarrazin, DSSA

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  3. Zu dem Film "Rosen für den Staatsanwalt":
    Etliche frühere Kriegsgerichtsräte waren in der jungen Bundesrepublik Staatsanwälte; zum Beispiel

    Bernzen, Alfons, Dr., geb. 24.7.1910 früher: Kriegsgerichtsrat heute: Staatsanwalt in Lübeck; 1964 versetzt in den Bundesdienst

    http://landauerjustiz.wordpress.com/justiz-braunbuch-auszug/

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  4. Rassenhygieniker:

    Auf Carl Correns, Förderer von Thilo Sarrazins Ideengeber Volker Weiss, berief sich der Blut-und-Boden-Ideologe Walther Darré

    Das Pamphlet “Neuordnung unseres Denkens” von Walther Darré war Gegenstand der Abiturprüfung 1942 an einem Bremerhavener Mädchengymnasium. Gleich auf der ersten Seite: Bezug auf Carl Correns und die beiden anderen Mit-Wiederentdecker der „Mendel’schen Gesetze“.
    Freies Fabulieren darüber, was aus den „Mendel’schen Gesetzen“ über die Reinhaltung der Rasse abzuleiten sei.

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    1. Heinrich Himmler war beeinflusst von Walther Darré, der u.a. in Heidelberg und Wimbledon, England, zur Schule gegangen war. Darré war ueberzeugt von der Ueberlegenheit der "nordischen Rasse".

      The Coming of the Third Reich
      By Richard J. Evans
      Penguin, 2003
      Page 228

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  5. Merkzettel
    Was verstand Leo Baeck unter "Generationserbe"? Welches "Verhältnis des Individuums zu seinem 'Generationserbe' " wünschte er sich?

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    Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.05.2002

    Leo Baeck war Rabbiner, Überlebender des Konzentrationslagers Theresienstadt - und Philosoph. Nur als letzterer präsentiert er sich in der Schrift "Der Sinn der Geschichte" von 1946, in seinem großen Vortrag "Individuum ineffabile" von 1947. Von seinem Schicksal, von seinem Judentum ist darin, wie Friedrich Niewöhner betont, mit keinem Wort die Rede, es zählt allein "die philosophische Argumentation". Deren Zentrum liegt in der Auffassung vom einzelnen als "unerklärlichen" Individuum, dies ist, so Baeck, die Voraussetzung der Menschlichkeit. Die Frage der "Wiedergeburt" wird strikt als die nach dem Verhältnis des Individuums zu seinem "Generationserbe" verhandelt - und in seinem Vortrag "Das Judentum auf alten und neuen Wegen" (1949) erscheint die Schoa keineswegs als Zäsur. Dem Denken der Zukunft, um das es Baeck ging, stand, so Niewöhner, die Beschäftigung mit der jüngsten Vergangenheit im Wege: "Er sah in der Schoa und im Reden über sie einfach keinen Sinn." Der Rezensent bedauert, dass in diesem Band der zweite Teil von "Der Sinn der Geschichte" fehlt, und zitiert die letzten Sätze, die einen "Weg der Genesung", einen Weg in die Zukunft beschreiben: "Auf ihm hat die Geschichte eines Volkes den neuen Weg, auf dem sie nicht trennt, sondern verbindet, diesen Weg durch Gerechtigkeit und Menschlichkeit zum Frieden."
    Lesen Sie die Rezension bei buecher.de

    http://www.perlentaucher.de/buch/leo-baeck/leo-baeck-werke-band-5.html

    Aus
    02.11.2009
    Vita Rabbiner Leo Baeck
    1933 wurde der inzwischen angesehene Gelehrte zum Präsidenten der Reichsvertretung der deutschen Juden berufen

    http://www.zentralratdjuden.de/de/topic/477.vita-rabbiner-leo-baeck.html

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    1. "Besonderes Blut": Eugenisches Denken in vermeintlich judenfreundlicher Argumentation

      Aus
      Hermann Keyserling
      Das Erbe der Schule der Weisheit
      4. Heft · Der Weg zur Vollendung - 1922

      Bücherschau · Leo Baeck · Wesen des Judentums

      Ein zweites Werk, das ich in jedes nach Vertiefung Strebenden Hände wünschte, ist Leo Baecks Wesen des Judentums (2. Aufl. Frankfurt a. M. 1922, 1. Kauffmann Verlag). [...]
      Den Antisemitismus in Ehren: seine naturgemäße Grundlage ist der Instinkt jedes Volks, unter sich sein und sich selbst beherrschen zu wollen. Aber eben weil er eine physiologisch-biologische Selbstverständlichkeit für jeden dem Juden rassemäßig Fernstehenden bedeutet [...], erscheint es recht eigentlich töricht, ihn überdies zur Weltanschauung zu erheben. Die ihrem Wirtsvolk loyal ergebenen Juden zu verfolgen, ist überdies eine Dummheit1. Solange in Deutschland z. B. keine seinen Juden als Geistes- und Willensmenschen überlegenen Germanen leben, gebietet sein eigenstes Interesse, sie zu den höchsten Stellen zu berufen. Überdies bedeutet Bevorzugung der Juden die beste antisemitische Taktik: durch jahrtausendelange Verfolgung typisiert, vertragen sie gesicherte Stellung schlecht [...]. von Hause aus sind die Juden das konservativste aller Völker: hörte daher ihre Verfolgung auf, so stände der Radikalismus bald ohne Führer da; es bedeutet [...] die Folge ungeheueren äußeren Drucks, daß gerade Juden die Revolutionen führen. [...]
      Die Juden sind zweifelsohne das als Beispiel wichtigste Volk der bisherigen Geschichte. Sie allein haben von der Prophetenzeit ab in ihrer Eigenart durchgehalten; sie allein sind weder ausgestorben noch degeneriert; sie sind das höchstgezüchtete aller Völker in bezug auf Willen und Verstand. Nun, wenn anders es einen Menschheitsfortschritt geben soll, müssen auch andere Völker mit dem vorschnellen Aussterben und Entarten endlich einmal aufhören. [...] die Ansprüche an das Geistesniveau möglicher Führer müssen fortan in steiler Kurve ansteigen [...], also muß Eugenik in irgendeiner Form wohl eingreifen.

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    2. Das bisher größte Beispiel solcher bieten eben die Juden. Man sage nicht, hier handele es sich um ein Ergebnis negativer Züchtung; dieser Anschauung gegenüber hat Richard Nicolaus Coudenhove-Kalergi3, der in den besten heutigen Juden die ersten Vorläufer der Aristokratie der Zukunft sieht, trotz seiner Unterschätzung des Blutsmoments, des Völkischen überhaupt und trotz des Radikalismus seiner Gesinnung [...] das Recht für sich. Die Juden mögen noch so unsympathisch sein, noch so viele unausrottbare Fehler und Schwächen haben, sie sind in ihrer Art höhergezüchtet, als die eigentlich europäischen Völker. Also müssen wir uns, anstatt billig über sie zu schimpfen, an ihnen ein Beispiel nehmen. [...] Da fragt er sich nun: welchen Maßnahmen verdanken die Juden ihre Vitalität? Eine Ursache mag in der Sonderart des Blutes liegen [...].
      Die ganze Eugenik der Juden ist, von der möglichen ursprünglichen Tugend des Blutes abgesehen, geistiger Art gewesen [...]. Die Juden haben den grenzenlos ungünstigen Lebensbedingungen, dem furchtbaren Druck, dem sie als Mehrzahl beinahe ihre ganze Geschichte entlang ausgesetzt waren, widerstanden, weil ihre Religion eine Einstellung verlangte und durchsetzte, die das Sich-selbst-treu-Bleiben und Durchhalten trotz allem zum a priori ihres Volkstums machte. Dieses Problem hat Baeck mit großer Schärfe, Tiefe und Klarheit behandelt [...]. Jehovah hatte Israel auserwählt, damit es seinen Willen tue, in der Auserwähltheit lag also vor allem Verpflichtung und implizite mehr mögliche Strafe als Lohn. [...] Deshalb ist es auch nicht richtig, wie liberalisierende protestantische Theologen so gern behaupten, daß durch das neue Testament das alte überflüssig geworden sei [...]; das alte Testament ist insofern die Wurzel jenes Westländertums, das sich zur Aufgabe setzt, das Himmelreich auf Erden zu verwirklichen, welche nicht erst auf ein christliches, sondern schon ein jüdisches Postulat zurückgeht. [...]. Als Sauerteig betrachtet, sind die Juden zweifelsohne das auserwählteste aller Völker der Erde. Daß aber das geistige Prinzip, das sie vertreten, besonderen Bluts bedurfte, bestärkt wieder einmal die alte Menschheitsüberzeugung, daß es sich dabei um einen „besonderen Saft“ handelt. [...]

      http://schuledesrades.org/palme/schule/erbe/?Q=4/7/38/38

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