"Wir haben uns vom Gutmenschentum befreit und nutzen normale betriebswirtschaftliche Prozesse",
sagte der Hamburger Sozialunternehmer Andreas Heinecke im April 2011 einer beeindruckten SPIEGEL-Redakteurin.
- Sozialunternehmer: Erfolg macht verdächtig - SPIEGEL ONLINE 06.04.2011 Von Anja Tiedge
________
Heineckes eigene Unternehmen, die offenbar zu Recht sehr gelobt werden, haben nichts mit den Vorwürfen zu tun, die gegen einen Betreiber von Heimen für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche, die Haasenburg GmbH, erhoben wurden und derzeit geprüft werden.
Aber der "Zeitgeist", der aus seinen Worten spricht, ist bezeichnend:
Als müsse erst das "Gutmenschentum" überwunden werden, bevor betriebswirtschaftliche Kompetenz in das Management subventionierter, gemeinnütziger Maßnahmen einziehen kann.
Zur betriebswirtschaftlichen Kompetenz gehört aber auch die Qualitätssicherung der, im Falle von Sozialunternehmern, oft vom Staat bezahlten oder subventionierten Leistungen. Wer bestimmt die Standards von Qualität, wer sorgt dafür, dass sie eingehalten werden?
Nicht wirklich neu: Das "Outsourcen" von Heimerziehung an private Unternehmer - und Probleme mangelnder Rechenschaftspflicht . Illustration aus "Oliver Twist" von Charles Dickens: Oliver tanzt aus der Reihe und bittet um einen Nachschlag. Alle sind starr vor Entsetzen. Die Heimleitung spart an Ausgaben für die Kinder und verkauft dies als nötige Disziplinierung der aus desolaten Verhältnissen stammenden jungen Menschen. - Bildquelle: http://www.empireonline.com/news/story.asp?NID=36482 |
Zur betriebswirtschaftlichen Kompetenz gehört aber auch die Qualitätssicherung der, im Falle von Sozialunternehmern, oft vom Staat bezahlten oder subventionierten Leistungen. Wer bestimmt die Standards von Qualität, wer sorgt dafür, dass sie eingehalten werden?
Der Stadtstaat Hamburg - und andere Bundesländer - müssen sich nun mit der Frage auseinander setzen, ob sie sich bei der Vergabe von Verträgen für die geschlossene Heimunterbringung schwer erziehbarer Jugendlicher an einen privaten Sozialunternehmer, die Haasenburg GmbH in Brandenburg, genügend um Standards und deren Einhaltung gekümmert haben. Es scheint, als ob letztlich doch auch eine gewisse Dosis "Gutmenschentum" erforderlich ist, um in Verhandlungen zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Sozialunternehmern Interessenkonflikte zu vermeiden und das öffentliche Interesse wahrzunehmen.
- Der Name „Haasenburg“ ist aus dem Geburtsnamen von Christian Dietz abgeleitet, der zusammen mit seiner Frau Gesellschafter der Haasenburg GmbH und der Dachgesellschaft JCD-Beteiligungs GmbH ist, zu der neben den Heimen u.a. auch Fitness-Studios gehören. Bevor er den Ehenamen Dietz angenommen hat, hieß er Christian Haase. Außerdem wird mit "Haasenburg" auch assoziiert, dass die Insassen als „Hasen“ abgebildet werden – zumindest auf dem Schild am Eingang der Haasenburg-Jugendheime.
Foto eines Haasenburg Schildes siehe z.B. http://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg/misshandlungsvorwuerfe-expertenkommission-untersucht-vorwuerfe-gegen-haasenburg-heime/8422808.html
Das Stichwort "Haasenburg" erscheint auf diesem Blog bisher nur in der Kommentarfunktion, und zwar auf
http://guttmensch.blogspot.com/2011/04/vermehrung-der-minderwertigen-eine.html
Ausgangsfrage: Wie werden sich Erzieher - und "Sozialunternehmer" als Betreiber von Kinderheimen - Kindern gegenüber verhalten, wenn sie meinen, es mit "Minderwertigen" zu tun zu haben, deren Schicksal "mit der Geburt besiegelt" ist?
Interessant auch der Hinweis auf die Webseite www.daarwin.de (Software für Qualitätsmanagement in Sozialeinrichtungen; gegenseitige Referenz Haasenburg GmbH und daarwin(R) Beratungsgesellschaft MBH
http://guttmensch.blogspot.com/2013/02/stoff-aus-den-fuehrerschulen.html
Ausgangsfrage:
Welche Werte vertritt der "Internationale Bund" (IB), eine sehr etablierte Organisation im Bereich der Jugend-und Sozialhilfe, die als Kooperationspartner und Reputationshelfer der Haasenburg GmbH auftritt?
Die Suche führte auch zur Gründungsgeschichte des IB und zur Biographie des IB Initiators und ehemaligen HJ-Funktionärs Heinrich Hartmann. (Bitte selber googeln, sonst heißt es wieder, immer diese Nazi-Geschichten, kann damit nicht endlich mal Schluss sein? - Der IB macht, soweit man aufgrund einer kurzen Internet-Recherche sagen kann, nicht den Eindruck, Erbe aus der Zeit mit sich herum zu schleppen.)
In die Schlagzeilen geriet die Haasenburg u.a. wegen ihres umstrittenen, wie aus einem anderen Zeitalter anmutenden "Erziehungs"-Konzepts und wegen von ehemaligen Insassen erhobenen Missbrauchs-Vorwürfen. Jedes "Privileg", z.B. auch ein Anruf bei der Mutter, muss, so wird berichtet, mit Chips bezahlt werden, die mit Wohlverhalten im Sinne der Heimregeln zu erwerben sind.
Aber nicht nur über brutale Disziplinierung wurde berichtet, sondern auch über besondere Privilegien; z.B. das Anschauen von Horror-Videos. ...
Die Haasenburg – ein ungewöhnliches Geschäftsmodell
gibt es nicht, obwohl der Steuerzahler für die Kosten aufkommt. Die
Haasenburg im Unterspreewald hat rund drei Millionen Euro Gewinn in
Krediten angelegt.
Die Haasenburg in Neuendorf (Dahme-Spreewald) ist ein ganz besonderes
Heim für Kinder und Jugendliche. Hier werden seit 2002 extrem schwierige
Fälle aus ganz Deutschland aufgenommen und intensivpädagogisch betreut.
Durch viel Personal kann auch eine de facto geschlossene Unterbringung
angeboten werden. Die Einrichtung mit Häusern im Unterspreewald, am
Schwielochsee und östlich von Berlin hat insgesamt 114 Plätze und ist
die einzige mit einem solchen Angebot in Brandenburg.
Dafür bezahlen Jugendämter aus ganz Deutschland sehr viel Geld. Ein
Platz kann bis zu 10 000 Euro pro Monat kosten. Die mit der intensiven
Betreuung begründeten hohen Preise sind jedoch nicht die einzige
Besonderheit der Haasenburg.
Für die Vereinbarung, was ein Platz in der Haasenburg kosten darf, ist
das Jugendamt Dahme-Spreewald zuständig. Die seit 2005 als GmbH geführte
Privatfirma hat dort ihren Hauptsitz. "Die Verhandlungen mit uns werden
fast ausschließlich durch eine renommierte Fachanwaltskanzlei geführt",
sagt Jugendamtsleiter Hubert Lautenbach. ...
Im Januar wurde nach zweijähriger Verhandlung die jüngste
Einigung erzielt. Zwei Mal schon musste eine Schiedsstelle bemüht
werden. "Mit anderen Trägern ist das nicht so", sagt Lautenbach.
Er bestätigt, dass für Plätze in der Haasenburg mehr als 300 Euro pro
Tag bezahlt werden. Die mit dem Landkreis vereinbarten Preise gelten
bundesweit für alle Jugendämter, die Klienten in den Unterspreewald
schicken. Das scheint sich wirtschaftlich zu lohnen. ...
Eigentümerin der Haasenburg GmbH ist die JCD-Beteiligungs GmbH, die dem
Haasenburg-Gründer Christian Dietz und seiner Frau gehört. Die Bilanzen
der Haasenburg weisen seit Jahren Gewinne aus, die inzwischen insgesamt
auf rund drei Millionen Euro angewachsen sind.
Geschäftsführer Mario Bavar steht für Auskünfte über die Entwicklung des
Therapiezentrums und die Gewinnverwendung nicht zur Verfügung. Anfragen
beantwortet schriftlich als Beauftragter Hinrich Bernzen. Der bezeichnet
Kosten und Umsatz der Haasenburg GmbH als "den Aufwendungen
entsprechend". Zahlen nennt er nicht.
Die bisherigen Gewinne seien nicht ausgeschüttet, sondern zur Bildung
von Rücklagen eingesetzt worden, um weiter zu investieren, so Bernzen.
Das Geld sei sicher und zinsbringend angelegt "durch Vergabe von
Krediten an Partner". Wer die Partner sind, könne er zur Zeit nicht
sagen. Geschäftsführer Mario Bavar sei im Urlaub.
Zweifel, dass die sehr kostenintensive Betreuung in der Haasenburg immer
hält, was sie verspricht, kamen erstmals 2008 durch einen Prozess am
Cottbuser Landgericht auf. Ein damals 19-Jähriger musste sich wegen
versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung verantworten. Ein Jahr
vorher hatte er als Bewohner der Haasenburg versucht, einer Betreuerin
in den Hals zu beißen. Auf einen Mitarbeiter ging er mit einer Schere
los. Er wurde dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen.
Trotz mehrfach geäußerter abnormer Sexual- und Kannibalismusfantasien
habe der zwei Meter große junge Mann in der Haasenburg Kraftsport
treiben und Horrorvideos anschauen dürfen, kritisierte das Gericht in
der Urteilsbegründung. Auch Zweifel an der Ausstattung mit Fachpersonal
wurden aktenkundig. Das Landesjugendamt Brandenburg bescheinigte dem
Heim jedoch später "keine schwerwiegenden Fehler" gemacht zu haben. ...
Dass Anspruch und Wirklichkeit in der Haasenburg nicht identisch seien,
behaupten Insider, die anonym bleiben wollen. "Da werden schöne Berichte
für die Jugendämter geschrieben, aber mit zu wenig Fachkräften und zu
viel unerfahrenen Kollegen gearbeitet", behauptet einer. Das Heim sei
eine "Gelddruckmaschine".
Übereinstimmend schildern mehrere Insider eine hohe Fluktuation, einen
rüden Umgang mit Mitarbeitern und schlechte Bezahlung. Es sei schwer,
hinter die Kulissen einer solchen Einrichtung wie der Haasenburg zu
schauen. Viele Jugendämter hätten daran auch nicht zu viel Interesse.
Die seien froh, ihre Probleme vom Tisch zu haben. ...
Simone Wendler
http://www.lr-online.de/nachrichten/Tagesthemen-Die-Haasenburg-ein-ungewoehnliches-Geschaeftsmodell;art1065,3770486
Aus
Kinderheim in Brandenburg: Der Horror am Waldrand - taz.de
15.06.2013
Während die Kinder anfangs nicht einmal eigene Kleidung tragen dürfen, können
nach dem Punktesystem Annehmlichkeiten mit verdienten Chips erkauft werden:
„Rasieren (nur im Intimbereich)“: 7 Chips, also mindestens 7 Tage, an denen
gegen keine Regel verstoßen werden darf. Woanders heißt es: „bei Chipsverlust
kein Kuscheltier im Bett“.
http://www.taz.de/!118139/
Rasieren im Intimbereich gegen Chips für 1 Woche ohne Regelverstoß - darauf muss
man erst einmal kommen. Was für eine Art von "Erziehern" braucht man, um sich
soche Regeln auszudenken und ihre Einhaltung zu kontrollieren?
Dazu neuer Post (7.7.2013) http://guttmensch.blogspot.com/2013/07/intimrasur-gegen-chips-fur.html
Aus
Heimskandal in Brandenburg: Tod im Kinderheim - taz.de
Von Kaija Kutter, Kai Schlieter
27.06.2013
So wie für jedes Kind galt auch für sie eine Liste mit Geboten und Verboten.
Auf ihrer „Was darf ich?“-Liste ist mit Datum vom 18. 6. 2007 notiert: „tagsüber
Helm, Knie- und Armschoner tragen“.
Unter Lenas „Was darf ich nicht?“-Liste steht: „nachts ohne Helm schlafen“;
ebenso: „eigenmächtig und selbständig handeln“; oder: „mit anderen Jugendlichen
Kontakt aufnehmen, wenn kein Erzieher dabei ist“ und: „selbständig Helm, Knie-
sowie Armschoner abnehmen, ohne vorher Erzieher zu fragen“. Endgültig los wurde
das Mädchen die stigmatisierenden Schützer mit dem Tod. ...
Lena starb, weil sie aus einem oberen Stockwerk der Haasenburg GmbH in Jessern
aus dem Fenster stürzte. ...
Unerbittlich musste das Mädchen den Helm tragen. Laut einer Gesprächsnotiz
bittet Lena die Erzieherin T., den Helm ablegen zu dürfen. Die Mitarbeiterin T.
entgegnet, der Helm müsse getragen werden, „solange wir es für nötig halten“.
Frau T. ist die Erzieherin, die Lena die Schützer am Todestag abnahm. Laut
internen Protokollen wird der Helm auch unter Zwang aufgesetzt.
Am 11. November 2006 wird Lena in den Anti-Aggressions-Raum gebracht. Um 9.45
Uhr wird ihr laut Protokoll erklärt, sie müsse „den Schutzhelm tragen, um sich
nicht selbst zu gefährden“. Schließlich: „Schutzhelm wird Lena aufgesetzt, soll
in der Mitte des Raumes stehen.“ Um 9.48 Uhr: „wirft Helm gegen die Tür […] wird
im Stehen begrenzt.“
9.50 Uhr: „Schutzhelm wird erneut aufgesetzt.“ 9.55 Uhr: „wirft Helm erneut
gegen Tür und tritt mehrmals dagegen […] (der Helm zerbricht) […] Sie steht
gemeinsam mit EZ im Festhaltegriff auf und bekommt Helm aufgesetzt.“ 10.05 Uhr:
„es wird neuer Helm geholt und ihr aufgesetzt, Konsequenz, wenn sie den Helm
nicht aufbehält und weiter eigengefährdendes Verhalten zeigt, wird sie auf dem
Bett begrenzt.“ ...
Auch an diesem Tag ist in den Dokumenten als Auslöser keine Selbstverletzung
vermerkt. „Auslösende Situation: Lena verweigert sich, mit einem Bleistift ihr
Tagesziel zu schreiben, wirft Bleistift aus Zimmer, tritt gegen Tür und hält
diese zu.“
Glücklicherweise hatte Lena im Heim Sandra*, ihre Freundin. Sie sagt der taz:
„Es tut mir leid, dass sie ihr Leben nicht mehr leben kann.“ In der Haasenburg
GmbH sei es für beide unerträglich gewesen. „Ich hätte an ihrer Stelle sein
können.“ Lena habe zwar gegen die Wände ihres Zimmers geschlagen, „aber das war
nicht gefährlich. Das war Trotz und Protest.“
Werner Thole von der Uni Kassel ist empört. Der Helm sei ein Eingriff in die
„körperliche Integrität von Heranwachsenden“, und diese Art Eingriffe seien „im
Rahmen erzieherischer Hilfen völlig unangebracht.“ Dies widerspreche den
„Grundsätzen einer humanen Kinder- und Jugendhilfe“.
Wenn der Helm wirklich nur dem Schutz des Kindes gedient haben sollte, macht ein
Dokument stutzig: So wird in einem Protokoll einer anderen Jugendlichen im
November 2008 vermerkt: „Schutzbekleidung als negative Konsequenz“. ...
Bei Lena kam es laut Protokoll am 24. Februar 2006 zu einer „Präventionsmaßnahme“.
Ihr Vergehen: „Sie versuchte mit dem Erzieher zu diskutieren und sich auf diese
Weise einen Vorteil zu verschaffen.“ Konsequenz: „Frau F. fordert Lena mehrmals
auf, sich umzudrehen und über die Situation zu reden. Doch auch diesen
Aufforderungen kam Lena nicht nach.“
Es erfolgt die pädagogische Intervention nach Art der Haasenburg GmbH: „Ansage,
dass, sollte sie sich weiter weigern, sie 10 Kniebeugen zu machen hätte.“ Die
Pubertierende weigert sich. „Daraufhin betrat ein weiterer Erzieher den Raum, um
Frau F. zu unterstützen.“ Weiter heißt es im Protokoll: „Es wurde versucht, Lena
bei den Kniebeugen zu helfen.
Lena verweigerte sich immer mehr und fing damit an, Frau F. anzugreifen.
Daraufhin wurde sie von den beiden Erziehern zu Boden gedrückt.“ Das
Landesjugendamt ist über die Behandlung von Lena informiert gewesen. Der taz
liegen mehrere „Meldungen einer Anti-Aggressionsmaßnahme“ vor, die immer an
dieselbe Zuständige im Landesjugendamt adressiert sind.
Am 2. Dezember 2006 bekommt die Sachbearbeiterin wieder eine solche Meldung über
eine dreistündige „Anti-Aggressionsmaßnahme“: „Die Jugendliche forderte sich auf
unangemessene Art und Weise ihre Handlungsalternativen ein.“ Weiter heißt es
rechtfertigend, dass sie mit „oppositionellem Trotzverhalten und
eigengefährdendem Verhalten reagierte“. Über Helm, Knie- und Armschoner ist
nichts vermerkt.
__________
In jedem steckt ein Folterknecht | Soundcheck | Juni 2004 | NZZ Folio
Das Stanford-Prison-Experiment machte 1971 aus friedliebenden Studenten grausame
Gefängniswärter.
Von Reto U. Schneider
[Der Psychologe von der Universität Stanford ...] muss es wissen. Er hatte vor dreissig Jahren selbst ein Gefängnis geschaffen, in dem gefoltert wurde.
Im Frühling 1971 gab Zimbardo in der «Palo Alto Times» eine Annonce auf:
«Männliche Studenten gesucht für psychologische Untersuchung des Gefängnislebens. $ 15 pro Tag für 1–2 Wochen.» Aus den Bewerbern teilte er 21 ganz normale Studenten, die in Persönlichkeitstests als ehrlich, zuverlässig und beständig auffielen, per Münzwurf zwei Gruppen zu. Elf sollten die Gefangenen
spielen, zehn die Wärter. Die Gefangenen wurden in das Gefängnis gebracht, das Zimbardo im Kellergeschoss
des Psychologiegebäudes hatte einrichten lassen. Drei kleine Zellen, ein enger Kasten als Isolationszelle, ein neun Meter langer Korridor, der als Hof für Inspektionen gebraucht und von einer Videokamera überwacht wurde.
Die Wärter bekamen Uniformen, eine Trillerpfeife, eine reflektierende Sonnenbrille und einen Gummiknüppel. Sie arbeiteten in Achtstunden-schichten und erhielten die Anweisung, «die für den effizienten Betrieb des Gefängnisses nötige Ordnung aufrechtzuerhalten».
Die Gefangenen mussten Gefängniskleider anziehen: eine Art weisse Schürze mit
Nummern vorne und hinten, unter der sie keine Unterwäsche tragen durften,
Plasticsandalen und einen Nylonstrumpf als Kappe. Zimbardo versuchte während der kurzen Zeit der Simulation in seinen Gefangenen
die gleichen Gefühle zu wecken, die richtige Häftlinge nach längerer Zeit haben:
Abhängigkeit, Machtlosigkeit und Hoffnungslosigkeit. Die Kleider hatten das Ziel, die Gefangenen zu erniedrigen und ihnen ihre Individualität zu rauben.
Interessanterweise hatte Zimbardo keine eigentliche Hypothese, was in einer solchen Situation geschehen würde. Das etwas diffus formulierte Ziel des Experiments war es, herauszufinden, «welche psychischen Auswirkungen es hat, wenn man Gefangener oder Strafvollzugsbeamter ist». Er wollte verstehen, wie die Gefangenen ihre Freiheit, Unabhängigkeit und Privatsphäre verlieren, während die
Wärter an Macht gewinnen, indem sie das Leben der Gefangenen kontrollieren.
Frühere Experimente hatten gezeigt, wie leicht sich normale Leute zu üblen Taten
hinreissen liessen, wenn sie in einer Gruppe nicht mehr als Individuen wahrgenommen wurden oder wenn man sie in eine Situation brachte, in der sie andere Menschen als Feinde oder Objekte sahen.
Die Wärter stellten schon bald absurde Regeln auf, disziplinierten die Gefangenen willkürlich und gaben ihnen sinnlose Aufgaben: Kisten von einem Raum in den anderen tragen und wieder zurück, die Toilette mit blossen Händen putzen, stundenlang Dornen aus ihren Decken entfernen (die Wärter hatten die Decken zuvor durch Dornbüsche geschleift). Und es wurde ihnen befohlen, Mitgefangene zu
verhöhnen oder sexuelle Handlungen mit ihnen zu simulieren.
Nach weniger als 36 Stunden musste Zimbardo den Gefangenen 8612 wegen extremer
Depressionen, unkontrollierter Weinkrämpfe und Wutausbrüche entlassen. Er zögerte zuerst damit, weil er glaubte, der Student gebe bloss vor, am Ende zu sein. Für Zimbardo war es unvorstellbar, dass ein Versuchsteilnehmer in einem simulierten Gefängnis nach so kurzer Zeit derart extreme Reaktionen zeigte.
Sowohl für die Gefangenen als auch für die Wärter verwischten sich die Grenzen zwischen Experiment und Realität. Je länger das Experiment dauerte, desto häufiger mussten die Bewacher daran erinnert werden, dass keine körperliche Gewalt erlaubt war. Die Macht, die ihnen das Experiment gab, machte aus pazifistisch eingestellten Studenten sadistische Gefängniswärter. Selbst
Zimbardo verhielt sich sonderbar. Eines Tages glaubte eine der Wachen, die
Gefangenen bei der Planung eines Massenausbruchs belauscht zu haben. Zimbardo
ging zur Polizei von Palo Alto und wollte die Gefangenen in das alte
Stadtgefängnis transferieren. Als die Polizei ablehnte, wurde er wütend und
beklagte den Mangel an Kooperation zwischen den Gefängnissen. Zimbardo selbst
war Gefängnisdirektor geworden.
Am vierten Tag stellte Zimbardo aus Doktoranden und Abteilungssekretärinnen des Instituts einen Bewährungsausschuss zusammen, dem die Gefangenen einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen konnten. Fast alle waren bereit, auf die 15 Dollar pro Tag zu verzichten, wenn sie rauskämen. Der Bewährungsausschuss schickte sie in die Zellen zurück, während er über die Anträge beriet.
Erstaunlicherweise gehorchten alle Gefangenen, obwohl sie ihre Teilnahme am Experiment einfach hätten beenden können, wenn sie ohnehin auf das Geld verzichteten. Doch dazu hatten sie nicht die Kraft. «Ihr Realitätssinn hatte sich verschoben», schrieb Zimbardo, «sie nahmen ihre Gefangenschaft nicht mehr als ein Experiment wahr. In dem psychologischen Gefängnis, das wir kreiert
hatten, hatte nur das Strafvollzugspersonal die Macht, vorzeitige Entlassungen zu bewilligen.»
Inzwischen tauchte ein Anwalt auf, den die Eltern eines Studenten kontaktiert hatten, um ihren Sohn herauszuholen. Er besprach mit dem Gefangenen, wie sich die Kaution auftreiben liesse, und versprach nach dem Wochenende wiederzukommen – obwohl auch er wusste, dass es hier um ein Experiment ging und die Frage nach einer Kaution absurd war. Zu diesem Zeitpunkt war für alle Beteiligten völlig
unklar, wo ihre Rolle aufhörte und wo ihre eigene Identität begann.
Fünf Tage nach Beginn des Experiments, am Donnerstagabend, besuchte Zimbardos Freundin und spätere Frau Christina Maslach das Gefängnis. Sie war Psychologin und hatte sich bereit erklärt, die Gefangenen am nächsten Tag zu interviewen. Es war nicht besonders viel los, und Maslach las im Kontrollraum einen Artikel.
Etwa um 23 Uhr klopfte Zimbardo ihr auf die Schulter und zeigte auf den Bildschirm. «Schnell, schnell – schau dir das an.» Maslach schaute auf, und es wurde ihr sofort übel. Die Wärter schrien auf eine Reihe an den Füssen aneinandergeketteter Gefangener ein, deren Köpfe in Papiersäcken steckten. Es war der Gang zur Toilette vor dem Schlafengehen. In der Nacht mussten die
Gefangenen ihre Notdurft in der Zelle in einen Eimer verrichten, dessen Leerung
die Wärter willkürlich verweigerten. «Siehst du das? Komm schon, schau es dir an
– das ist wirklich erstaunlich.» Doch Maslach hatte keine Lust.
Als Zimbardo sie beim Verlassen des Gefängnisses fragte, was sie vom Experiment
halte, schrie sie ihn an. «Es ist entsetzlich, was du diesen jungen Leuten antust!» Es kam zu einem hitzigen Streit, in dessen Verlauf Zimbardo merkte, dass alle am Experiment beteiligten Personen die zerstörerischen Werte des Gefängnislebens verinnerlicht hatten. Schliesslich entschied er sich, den
Versuch am nächsten Morgen zu stoppen.
Der Verlauf des Experiments zeigt erstaunliche Parallelen zur Situation in Bagdad: Nicht dazu ausgebildete Soldaten fanden sich plötzlich in der Rolle mächtiger Gefängniswachen. Die Vorgesetzten hatten keine Erfahrung und griffen nicht ein. Hinzu kamen die militärische Geheimhaltung und widerstreitende Interessen von Wachen und Verhörspezialisten.
«Jede Tat, die je ein Mensch begangen hat, wie schrecklich auch immer, kann jeder von uns begehen – unter dem richtigen oder falschen Druck einer bestimmten Situation», schrieb Zimbardo nach dem Experiment. «Dieses Wissen entschuldigt das Böse nicht, es demokratisiert es eher, teilt die Schuld unter normalen Leuten auf, anstatt sie zu verteufeln.» ...
Aus einer Bilderserie vom
"Stanford Prison Experiment".
|
Unter www.prisonexp.org gibt es Bilder, Filme und weitere Informationen zum Stanford-Prison-Experiment.
Der deutsche Spielfilm <Das Experiment> (2001) basiert auf den Ereignissen in Stanford. Philip Zimbardo hält ihn für eine reisserische Vereinfachung.
Muss man sich wundern, wenn derzeitige Insassen der "Haasenburg" die mittlerweile eingerichtete Hotline nicht nutzen?
(Wie viele Chips würden sie wohl brauchen, um das zu dürfen?)
Ehemalige Insassen haben sich allerdings gemeldet, und eine Untersuchungskommission
wurde vor einigen Tagen eingesetzt.
_______
Sowas nennt man wohl Pressearbeit
Ein Blick in das Archiv der Berliner Zeitung: Lobhudelei für die Haasenburg und ein Streiflicht auf die Pressearbeit der Berliner Polizei in der Ära DWDS („Dieter Will Das So“)
"Platz gibt es genug" und "Die Kinder erhalten sogar Schulunterricht" - Begeisterung, fast Schleichwerbung für private Anbieter geschlossener Heimunterbringung (in der BZ, 2007)
Polizeipräsident möchte kriminelle Kinder in Heimen unterbringen. Platz dafür gibt es genug, doch niemanden, der es bezahlen möchte: Ab in die Hasenburg | Archiv - Berliner Zeitung
Von Andreas Kopietz
12.06.2007
Was tun mit Kindern, die immer wieder klauen, prügeln und rauben?
Einige haben schon 40 Straftaten auf dem Gewissen. Doch die Polizei muss sie immer wieder laufen lassen, weil sie noch nicht 14 und strafmündig sind. ...
Weil ein 13-Jähriger, der auf der Straße einen Raub begeht, juristisch nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, bleibt dem Jugendamt oft nur Eines: die Unterbringung des Kindes in einem Heim, wo es mehrere Monate oder Jahre nach strengen Regeln lebt und Werte vermittelt bekommt und ein Leben ohne Straftaten überhaupt erst lernt. Diese Chancen lässt Berlin zum großen Teil ungenutzt. "Nur ein Kind ist derzeit in einem Heim untergebracht", sagte eine Sprecherin der
Senatsjugendverwaltung gestern. Nach Angaben der Sprecherin stehen Berlin mindestens 26 Plätze in Brandenburger Einrichtungen zur Verfügung. Bei Bedarf könnten Bezirksämter weitere Verträge mit Einrichtungen in anderen Bundesländern schließen.
Zuständig für die Heimunterbringung ist das jeweilige Jugendamt. Die Entscheidung erfolgt entweder im Einvernehmen mit der Familie oder auf Beschluss des Familiengerichts. Ein Betreuer und zwei Kinder Bei den Einrichtungen mit Namen wie "Hasenburg", "Weidenhof" oder "Insel" handelt es sich unter anderem um abgelegene Bauernhöfe, die von freien Trägern betrieben werden. Sie liegen an abgelegenen Orten, die Abhauen unattraktiv machen. Der Tagesablauf ist streng geregelt, die Bewohner werden "verbindlich betreut". Die Kinder erhalten sogar Schulunterricht, der Betreuerschlüssel liegt in der Regel bei 1:2 - ein Betreuer ist für zwei Kinder verantwortlich. Polizeipräsident Dieter Glietsch wundert sich, dass die Jugendämter nicht stärker das Angebot nutzen. Er befürwortet ein Konzept "Menschen statt Mauern", bei dem sich Sozialarbeiter um straffällige Jugendliche kümmern. Eigentlich rennt er damit in den Bezirksämtern offene Türen ein.
"Kriminelle Kinder oder Jugendliche aus ihrem Milieu raus zu nehmen und weit weg in die Wallachei zu schicken, ist sehr sinnvoll", sagt etwa Peter Schulz, zuständiger Fachbereichsleiter in Mitte. "Dies sollte aber sehr gezielt geschehen. Es geht nicht darum, die Kinder einfach wegzuschließen, sondern ihnen einen pädagogischen Bezug zu geben." …
Der Ort für jugendliche Straftäter und Schulschwänzer: Noch 2010 wurde die "Haasenburg" verniedlichend ("Keine Drogen, früh aufstehen und höflich sein") propagiert als Gegenmodell zu anderen Häusern, in denen angeblich Zigaretten, Alkohol und Joints kreisen würden. Selbst wenn - und gerade wenn - an der Beschreibung "anderer Häuser" etwas dran sein sollte, stellt sich die Frage: Wer kümmert sich eigentlich wirklich um die Überwachung geschlossener Jugendeinrichtungen?
MINDERJÄHRIGE STRAFTÄTER - Der elfjährige Drogenhändler tanzt Polizei und
Sozialarbeitern auf der Nase herum. In Neuendorf am See lernen Jugendliche den Alltag
Archiv - Berliner Zeitung
Archiv - Berliner Zeitung
Keine Drogen, früh aufstehen und höflich sein
Von Mechthild Henneke 24.07.2010
... eine Idylle, nur rund 60 Kilometer südöstlich von Berlin, doch ganze Welten entfernt von der Hauptstadt. Bei ihrer Fahrt wird kaum ein Besucher das Heim Haasenburg entdecken. ...
Ein ehemaliges Ferienheim des DDR-Gewerkschaftsbunds FDGB beherbergt seit zehn Jahren Kinder und Jugendliche, denen der Absturz droht. ...
Es sind Mädchen, die sich prostituieren, Jugendliche, die Drogen nehmen, Schulschwänzer und Schläger, die in den Spreewald geschickt werden, um ihr Leben irgendwie wieder in den Griff zu
kriegen. Sie sind zwischen elf und 18 Jahren alt, insgesamt 45 Jungen und Mädchen ...
Auf dem weitläufigen Gelände gibt es einen Fußball- und einen Volleyballplatz, Paddelboote, einen
Kletterturm, Fahrräder und ein Feuerwehrauto, das vor sich hinrostet. "Zwischen einem und drei Jahren bleiben die Jugendlichen im Durchschnitt bei uns", sagt Mario Bavar, der 43-Jährige Geschäftsführer der Jugendhilfe-Einrichtung. Er will sie "in die Mitte der Gesellschaft" zurückführen, sagt Bavar. Seine Strategie ist die der kleinen Schritte und die von Regeln und Gesetzen: früh aufstehen, Schule, Freizeitaktivitäten - alles nach einem Plan, der Regelmäßigkeit
schafft - nicht nur im Sinne von Wiederholung, sondern auch von dem Jugendschutz entsprechendem Verhalten: Rauchen verboten, Alkohol verboten, andere Drogen sowieso. Das sei nicht selbstverständlich, sagt Bavar. In Häusern anderer Betreiber ließen Erzieher bei Gesprächen mit Jugendlichen auch mal einen Joint kreisen, um Gemeinschaft herzustellen und so die Gesprächsbereitschaft zu fördern. Bavar lehnt das ab, seine Einrichtung gilt in der Szene als streng...." ...
Schritt für Schritt soll den Jugendlichen ihre Entscheidungsgewalt zurückgegeben werden. Wo früher Sucht oder Zwang standen, soll die Freiheit treten, Nein zu sagen. ...
Foto: Letzte Rettung Haasenburg ...
Von der gleichen Webseite der BZ aus kann man auch aktuelle Artikel zu den Missbrauchsvorwürfen und den eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft anklicken, z.B.:
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Heime
Sind in Brandenburger Heimen tatsächlich Kinder und Jugendliche drangsaliert
worden? In die Vorwürfe soll Klarheit kommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt,
ein Landtags-Sonderausschuss kommt zusammen, eine Kommission... mehr...
DIE BESTEN SHOOTER GAMES KOSTENLOS
Und auch dies:
Die Besten GRATIS Shooter games im Netz findest du HIER. Fang JETZT an zu
Die Besten GRATIS Shooter games im Netz findest du HIER. Fang JETZT an zu
spielen! mehr...
Pressearbeit und grüner Füller: Polizeipräsident Dieter Glietsch
Morgen wird Polizeipräsident Dieter Glietsch in den Ruhestand verabschiedet.
Nicht alle sind traurig: Der Mann mit den zwei Gesichtern | Archiv - Berliner Zeitung
26.05.2011
Der Mann mit den zwei Gesichtern
Von Andreas Kopietz
Das Kürzel DWDS kennt fast jeder in der Berliner Polizei. Es steht für "Dieter will das so" und bezeichnet recht treffend den Führungsstil von Polizeipräsident Dieter Glietsch. Er wird morgen von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) in den Ruhestand verabschiedet. Wenn man so will, ist der heute 64-Jährige, der im Mai 2002 zum Polizeichef ernannt wurde, ein Mann mit zwei Gesichtern. Da wäre jener Dieter Glietsch, der aus der Behörde eine moderne Hauptstadtpolizei gemacht hat. Er ist ein Mann, der von seinen Mitarbeitern maximalen Einsatz fordert, der einen messerscharfen Verstand hat - und, wenn man genau zuhört, einen feinen Humor. Und da wäre jener Dieter Glietsch, der als Kontrollfreak gilt und von dem, wie Mitarbeiter sagen, eine Eiseskälte ausgeht.
Er gehört in der Behörde sowohl zu den meistgeachteten wie auch zu den meistgefürchteten Leuten. ...
Und handelte sich den Vorwurf der Opposition ein, politischen Vorgaben unwidersprochen zu folgen und nur ein Vollzugsorgan des Senats zu sein. Dazu zählt auch, dass Glietsch einen rigorosen Personalabbau durchsetzte, sodass die Behörde heute nur noch 21000 Mitarbeiter hat, von denen 16150 Vollzugsbeamte sind, also Polizisten, die Verbrecher jagen. ...
"Der Name Glietsch steht einerseits für eine völlige Neuordnung der Polizei", sagt Bodo Pfalzgraf, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft. "Andererseits steht er für beinharte Auseinandersetzungen mit den Personalvertretungen. Und für einen eigenwilligen Arbeitsstil. Alles, was diese Behörde jemals schriftlich verlassen hat, ging über seinen Tisch." Tatsächlich war Glietschs wichtigstes Arbeitsmittel ein grüner Füller, mit dem er seine Anmerkungen schrieb, auf
Entwürfe für Dienstanweisungen oder Antworten auf Pressefragen. Sein Bedürfnis, auch über Kleinigkeiten Bescheid zu wissen, führte dazu, dass ihm sämtliche wichtige Presseanfragen vorgelegt wurden. Im Laufe der Jahre kanalisierte er die Herausgabe von Informationen so stark, dass alles nur noch über die Pressestelle läuft. Niemand wagte es mehr - auch nicht Direktionsleiter, die ihren Enddienstgrad erreicht haben - ohne Genehmigung mit den Medien zu reden. Und wenn, dann nur inkognito. "Ein leitender Beamter" ist dann in den Zeitungen zu lesen. Oder ein "ranghoher Beamter". Das nennt Glietsch, der früher selbst einmal Journalist werden wollte, moderne Pressearbeit. Entsprechend steif erscheint die Polizei dann in der öffentlichen Wahrnehmung - obwohl sie es eigentlich nicht ist. Doch der Gedanke, dass die Berliner Polizei mehr Gesichter als nur die des Polizeipräsidenten und der Pressesprecher hat, ist für Glietsch unerträglich. Und so verschwanden populäre Beamte, die etwa Experten bei der Aufklärung von Mordfällen oder Kindesmissbrauch waren, von der öffentlichen Bildfläche. Sie wurden in andere Abteilungen versetzt.
Überhaupt führte Glietsch ein Rotationsprinzip für Beamte ein, wie schon in NRW. Die Beamten sollten auch andere Bereiche der Behörde kennenlernen. ... Beamte, die sich hervorragend mit jugendlichen Gewalttätern auskannten, fuhren nun Funkwagen. Ein Spezialist für arabische Großfamilien, der arabisch spricht, wurde ebenso versetzt wie ein Dezernatsleiter, der in der
Rockerszene genau Bescheid wusste und dann Drogenhändler in der U-Bahn jagte.
Lauten Widerspruch aus den eigenen Reihen habe er nur selten bekommen, sagt ein Glietsch-Vertrauter. Das sagt auch etwas über die Mentalität in der Truppe, in der dann eben hinter der Hand gelästert wird: "DWDS". Dieter will das so. ...
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/morgen-wird-polizeipraesident-dieter-glietsch-in-den-ruhestand-verabschiedet--nicht-alle-sind-traurig-der-mann-mit-den-zwei-gesichtern,10810590,10789072.html
_________
Ergänzung 08. Januar 2014
Qualitätsmanagement
mit Daarwin
Die Betriebserlaubnis der Haasenburg Heime wurde aufgrund der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses nicht verlängert (siehe http://guttmensch.blogspot.com/2013/07/intimrasur-gegen-chips-fur.html).
Über das Qualitätsmanagement in den Haasenburg-Einrichtungen mit dem patentierten System QM-Center®, einer Software für Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen, sind kaum Informationen zu finden. Aber auf der Webseite der Firma Daarwin (Anbieter von QM-Center®) findet sich weiterhin das Kundenprofil der Haasenburg; Stand 20.09.2011.
Link: http://www.daarwin.de/news-archiv/items/260.html
_________
Ergänzung 08. Januar 2014
Qualitätsmanagement
mit Daarwin
Die Betriebserlaubnis der Haasenburg Heime wurde aufgrund der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses nicht verlängert (siehe http://guttmensch.blogspot.com/2013/07/intimrasur-gegen-chips-fur.html).
Über das Qualitätsmanagement in den Haasenburg-Einrichtungen mit dem patentierten System QM-Center®, einer Software für Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen, sind kaum Informationen zu finden. Aber auf der Webseite der Firma Daarwin (Anbieter von QM-Center®) findet sich weiterhin das Kundenprofil der Haasenburg; Stand 20.09.2011.
Link: http://www.daarwin.de/news-archiv/items/260.html
Auszug:
“Haasenburg GmbH
Mehr Effizienz bei Dokumentation und Verwaltung durch QM-Center®
Die Haasenburg GmbH ist ein Anbieter der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Ihr Leistungsangebot umfasst intensivpädagogisch-, heil- und sozialtherapeutische Betreuung für Kinder und Jugendliche in vielfältigen Betreuungssettings.
An vier Standorten, in Brandenburg und Sachsen, werden die Kinder und Jugendlichen durch multiprofessionelle Teams betreut. Es findet eine psychologische und altersgerechte Betreuung statt. Angeboten werden zudem vielfältige Sportbetätigungen, Computertraining und eine umfangreiche Freizeitgestaltung.
Es bestehen Kooperationsverträge mit dem Institut für Verhaltenstherapie, der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie und der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Lübben.
QM-Center® wird an allen Standorten und in allen Bereichen der Verwaltung, Pädagogik und Leitung eingesetzt.
Tim Berndt, Verwaltungsleiter der Haasenburg GmbH zu QM-Center®:
„Wir gehen davon aus, dass wir mit Hilfe von QM-Center unsere Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben effizienter bearbeiten können. Zudem vereinfacht das durchdachte System die Anwendung einheitlicher Standards.“
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Haasenburg GmbH.”
___
Weitere Ergänzung 08. Januar 2014
Aus der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie (DGKFP) zur Schließung der Jugendhilfeeinrichtungen der "Haasenburg GmbH";
eingestellt auf der Webseite der DGKJP am 03. Dezember 2013
http://www.dgkjp.de/aktuelles/stellungnahmen/183-stellungnahme-der-dgkjp-zur-schliessung-der-jugendhilfeeinrichtungen-der-haasenburg-gmbh
[...] Der uns vorliegende Abschlussbericht der eingesetzten Expertenkommission lässt
außer einer Schließung der Einrichtung aus unserer fachlichen Sicht keine andere
Konsequenz zu. [...]
Besonders betroffen macht uns, dass in dieser Einrichtung unter dem Deckmantel
von „Therapie“ Freiheitsentzug und Freiheitseinschränkungen durchgeführt worden
sind, die keiner externen Kontrolle unterlegen haben und die in ihrer
Durchführung Menschenrechte verletzt haben. Auch die Behauptung, es handele sich
bei entwürdigenden pädagogischen Maßnahmen um „Verhaltenstherapie“ ist
inakzeptabel. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und
Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sieht sich dazu
verpflichtet, dies eindeutig klarzustellen, da insbesondere die so genannten
körperlichen „Begrenzungen“ und „Anti-Aggressionsmaßnahmen“ unter explizitem
Hinweis auf eine angebliche kinder- und jugendpsychiatrische Fundierung des
Vorgehens in der Einrichtung durchgeführt worden sind.
Wir möchten betonen, dass die Verbindung der Einrichtungen der „Haasenburg GmbH“
zu Kliniken und Niedergelassenen in unserem Fachgebiet keinesfalls so eng war
wie in der Konzeption der Einrichtung behauptet. Dies wurde von der
Untersuchungskommission auch so festgestellt. Bis auf die Vorstellung einzelner
Jugendlicher zur Medikationsüberprüfung waren Kinder- und Jugendpsychiater in
das Geschehen in der Einrichtung nicht einbezogen. Berichtete Methoden von
Zwangsausübung einschließlich zwangsweiser Verabreichung von Medikation sind von
keinem Kinder- und Jugendpsychiater in dieser Weise ärztlich verantwortet,
geschweige denn verordnet worden. Die drei Fachverbände der Kinder- und
Jugendpsychiatrie haben sich seit langer Zeit eindeutig zu den ethischen
Rahmenbedingungen von Zwangsanwendung in der Krankenbehandlung von Kindern und
Jugendlichen positioniert: Bei einer nicht ärztlich angeordneten
Zwangsmedikation ohne rechtliche Grundlage handelt es sich zweifelsfrei um eine
Form der Körperverletzung.
Dieser Präzedenzfall unterstreicht noch einmal die Empfehlungen des Runden
Tisches „sexueller Kindesmissbrauch“ in Bezug auf ein adäquates internes und
externes Beschwerdeverfahren für institutionell betreute Kinder und Jugendliche.
So genannte „geschlossene Heime“ bedürfen hier einer besonderen Aufmerksamkeit
und Kontrolle. [...]
Aus den bisherigen Monitoringangaben des Unabhängigen Beauftragten für Fragen
des sexuellen Missbrauchs, Herrn Rörig, geht nicht hervor, ob Einrichtungen, die in
der Jugendhilfe geschlossen geführt werden, entsprechende Risikoanalysen
vorgenommen und Schutzpläne und Beschwerdesysteme etabliert haben. Dies sollte bundesweit überprüft werden.
Gegen Machtmissbrauch hilft Transparenz. Selbstverständlich sollten die
anordnenden Gerichte, welche Beschlüsse nach § 1631 b BGB im pädagogischen
Kontext oft für längere Zeit (mehrere Monate bis ein Jahr) erlassen, sich
persönlich von der adäquaten Umsetzung ihrer Beschlüsse überzeugen. Schließlich
handelt es sich hierbei um weitgehende Eingriffe in Grundrechte, die nur zu
legitimieren sind, wenn tatsächlich das pädagogische Ziel erreicht werden kann. [...]
Der DGKJP-Vorstand im Dezember 2013
Mehr Effizienz bei Dokumentation und Verwaltung durch QM-Center®
Die Haasenburg GmbH ist ein Anbieter der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Ihr Leistungsangebot umfasst intensivpädagogisch-, heil- und sozialtherapeutische Betreuung für Kinder und Jugendliche in vielfältigen Betreuungssettings.
An vier Standorten, in Brandenburg und Sachsen, werden die Kinder und Jugendlichen durch multiprofessionelle Teams betreut. Es findet eine psychologische und altersgerechte Betreuung statt. Angeboten werden zudem vielfältige Sportbetätigungen, Computertraining und eine umfangreiche Freizeitgestaltung.
Es bestehen Kooperationsverträge mit dem Institut für Verhaltenstherapie, der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie und der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Lübben.
QM-Center® wird an allen Standorten und in allen Bereichen der Verwaltung, Pädagogik und Leitung eingesetzt.
Tim Berndt, Verwaltungsleiter der Haasenburg GmbH zu QM-Center®:
„Wir gehen davon aus, dass wir mit Hilfe von QM-Center unsere Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben effizienter bearbeiten können. Zudem vereinfacht das durchdachte System die Anwendung einheitlicher Standards.“
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Haasenburg GmbH.”
___
Weitere Ergänzung 08. Januar 2014
Aus der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie (DGKFP) zur Schließung der Jugendhilfeeinrichtungen der "Haasenburg GmbH";
eingestellt auf der Webseite der DGKJP am 03. Dezember 2013
http://www.dgkjp.de/aktuelles/stellungnahmen/183-stellungnahme-der-dgkjp-zur-schliessung-der-jugendhilfeeinrichtungen-der-haasenburg-gmbh
[...] Der uns vorliegende Abschlussbericht der eingesetzten Expertenkommission lässt
außer einer Schließung der Einrichtung aus unserer fachlichen Sicht keine andere
Konsequenz zu. [...]
Besonders betroffen macht uns, dass in dieser Einrichtung unter dem Deckmantel
von „Therapie“ Freiheitsentzug und Freiheitseinschränkungen durchgeführt worden
sind, die keiner externen Kontrolle unterlegen haben und die in ihrer
Durchführung Menschenrechte verletzt haben. Auch die Behauptung, es handele sich
bei entwürdigenden pädagogischen Maßnahmen um „Verhaltenstherapie“ ist
inakzeptabel. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und
Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sieht sich dazu
verpflichtet, dies eindeutig klarzustellen, da insbesondere die so genannten
körperlichen „Begrenzungen“ und „Anti-Aggressionsmaßnahmen“ unter explizitem
Hinweis auf eine angebliche kinder- und jugendpsychiatrische Fundierung des
Vorgehens in der Einrichtung durchgeführt worden sind.
Wir möchten betonen, dass die Verbindung der Einrichtungen der „Haasenburg GmbH“
zu Kliniken und Niedergelassenen in unserem Fachgebiet keinesfalls so eng war
wie in der Konzeption der Einrichtung behauptet. Dies wurde von der
Untersuchungskommission auch so festgestellt. Bis auf die Vorstellung einzelner
Jugendlicher zur Medikationsüberprüfung waren Kinder- und Jugendpsychiater in
das Geschehen in der Einrichtung nicht einbezogen. Berichtete Methoden von
Zwangsausübung einschließlich zwangsweiser Verabreichung von Medikation sind von
keinem Kinder- und Jugendpsychiater in dieser Weise ärztlich verantwortet,
geschweige denn verordnet worden. Die drei Fachverbände der Kinder- und
Jugendpsychiatrie haben sich seit langer Zeit eindeutig zu den ethischen
Rahmenbedingungen von Zwangsanwendung in der Krankenbehandlung von Kindern und
Jugendlichen positioniert: Bei einer nicht ärztlich angeordneten
Zwangsmedikation ohne rechtliche Grundlage handelt es sich zweifelsfrei um eine
Form der Körperverletzung.
Dieser Präzedenzfall unterstreicht noch einmal die Empfehlungen des Runden
Tisches „sexueller Kindesmissbrauch“ in Bezug auf ein adäquates internes und
externes Beschwerdeverfahren für institutionell betreute Kinder und Jugendliche.
So genannte „geschlossene Heime“ bedürfen hier einer besonderen Aufmerksamkeit
und Kontrolle. [...]
Aus den bisherigen Monitoringangaben des Unabhängigen Beauftragten für Fragen
des sexuellen Missbrauchs, Herrn Rörig, geht nicht hervor, ob Einrichtungen, die in
der Jugendhilfe geschlossen geführt werden, entsprechende Risikoanalysen
vorgenommen und Schutzpläne und Beschwerdesysteme etabliert haben. Dies sollte bundesweit überprüft werden.
Gegen Machtmissbrauch hilft Transparenz. Selbstverständlich sollten die
anordnenden Gerichte, welche Beschlüsse nach § 1631 b BGB im pädagogischen
Kontext oft für längere Zeit (mehrere Monate bis ein Jahr) erlassen, sich
persönlich von der adäquaten Umsetzung ihrer Beschlüsse überzeugen. Schließlich
handelt es sich hierbei um weitgehende Eingriffe in Grundrechte, die nur zu
legitimieren sind, wenn tatsächlich das pädagogische Ziel erreicht werden kann. [...]
Der DGKJP-Vorstand im Dezember 2013
(Für den Vorstand: Prof. Jörg Fegert, Prof. Renate Schepker, Prof. Kerstin
Konrad, Prof. Hans-Henning Flechtner)
Konrad, Prof. Hans-Henning Flechtner)